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Verband der Fleiscchwirtschaft

Tierschutzüberwachung via Kamera

Datum: 12.02.2019Quelle: Verband der Fleischwirtschaft e. V. | Foto: Colourbox.de Ort: Bonn

Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. ist für den Einsatz kameragestützter Tierschutzüberwachung in Schlachtbetrieben und unterzeichnete eine Vereinbarung. Für die Schlachtunternehmen im Verband der Fleischwirtschaft e.V. ist die Einhaltung des Tierschutzes eine zentrale Aufgabe. Die Betriebe haben in den zurückliegenden Jahren Forschungsarbeiten initiiert und unterstützt, die zum verbesserten Tierschutz beitragen, und die Ergebnisse umgesetzt.

In dem Verband wurde mit Beteiligung anerkannter Experten ein Handbuch zum Tierschutz in Schlachtbetrieben erstellt, das in allen Betrieben und von der amtlichen Überwachung eingesetzt wird. Jeder Betrieb hat einen eigens dafür von offiziell anerkannten Stellen geschulten Tierschutzbeauftragten, der für die Einhaltung der Tierschutzanforderungen verantwortlich ist. Darüber hinaus erhalten mit lebenden Tieren umgehende Mitarbeiter qualifizierte Schulungen in Sachen Tierschutz. Zur Unterstützung der Tierschutzüberwachung wird in vielen Betrieben seit langem Videotechnik eingesetzt.

Vor dem Hintergrund der 2018 festgestellten Tierschutzverstöße und -verdachtsfälle in niedersächsischen Schlachtbetrieben wurde die Forderung nach Videoüberwachung zu Tierschutzzwecken in Schlachtbetrieben laut. „Wir unterstützen den Einsatz von Kameras zur Tierschutzüberwachung und führen aktuell die Erfahrungen der Unternehmen mit diesem Instrument zusammen, um den Einsatz für den Tierschutz und die Auswertung optimal zu gestalten“, kommentiert der Verband der Fleischwirtschaft.

Die heutige Unterzeichnung der niedersächsischen Vereinbarung über die Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in niedersächsischen Schlachthöfen sei selbstverständlich und werde unterstützt. „Wir erhoffen uns davon, dass die Videotechnik künftig auch in solchen Betrieben eingesetzt wird, die nicht unserem Verband angeschlossen sind. Darüber hinaus muss die Vereinbarung dazu dienen, dass datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt werden“, heißt es aus dem Verband.

Im Verband der Fleischwirtschaft e.V. sind Schlacht-, Zerlege- und Fleischhandelsbetriebe vertreten, in denen zusammen über 90 % des deutschen Rind- und Schweinefleisches erzeugt wird und die fast den gesamten deutschen Außenhandel mit Fleisch tätigen. In Niedersachsen zählen 17 Schlachtbetriebe zu den Verbandsmitgliedern. Diese stehen für 94 % aller niedersächsischen Rinderschlachtungen und 96 % aller niedersächsischen Schweineschlachtungen.

Kein Allheilmittel

„Dabei ist uns bewusst, dass die Kameraüberwachung kein Allheilmittel zur Sicherstellung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben ist. Sie kann die physischen Eigenkontrollen und amtlichen Kontrollen vor Ort keinesfalls ersetzen, aber sie kann eine wertvolle Unterstützung bieten, da die Aufnahmen auch dann zur Verfügung stehen, wenn gerade kein Überwachungspersonal vor Ort ist“, heißt es weiter. Die Aufzeichnungen können zudem betriebsindividuell dazu genutzt werden, Prozessabläufe zu analysieren und die gewonnenen Erkenntnisse für Tierschutzverbesserungen umzusetzen. Videoaufnahmen können im Verdachtsfall Verstöße belegen oder entkräften und sind dazu geeignet, die Sensibilität der Mitarbeiter im Umgang mit den Tieren zu befördern. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Verbandes.

Marco Theimer / Fleischnet

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