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Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit und Brandschutz

8. März 2017

75€  zzgl. MwSt.

Damit hergestellte Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind, müssen Bestimmungen zur Lebensmittel-, Betriebs- und Personalhygiene eingehalten

werden. Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Beschäftigten im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Brandschutz

regelmäßig und in ausreichendem Maß zu unterweisen. Die Vorgaben müssen dann praktisch und organisatorisch in die Arbeitsabläufe eingebunden werden.

• Hygieneanforderungen, Personalhygiene inkl. Händehygiene

• Grundlagen Mikrobiologie

• Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

• Grundlagen Arbeitssicherheit und Brandschutz

• Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter

Details

Datum:
8. März 2017
Eintritt:
75€  zzgl. MwSt.
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