Kennzeichnung anpassen

FH_05_2014

Fotos: Mettler Toledo, Bizerba  THEKE Diese EU-Verordnung schreibt exakt vor, wie Lebensmittel deklariert sein müs-sen. Insbesondere bei frischen, losen und im Laden vorbereiteten Produkten wie Fleisch, Wurst und Snacks sind die Betriebe für Vollständigkeit und Richtigkeit aller Anga-ben verantwortlich. Zu den verpflichtenden Angaben auf Etiketten und Verpackungen zählen künftig eine deutliche Kennzeichnung enthaltener Allergene innerhalb der Zutaten-liste und eine vollständige Nährwerttabelle. Hinzu kommen Angaben wie die vollständige Bezeichnung des Lebensmittels und des Ursprungslands, bei Tiefkühlfleisch ist die Angabe des Einfrierdatums künftig Pflicht. Die Vorgaben schreiben bis hin zur Schrift-größe viele Parameter genau vor. Für zahlreiche Erzeugnisse gelten zudem Sonderre-gelungen. Etwa für Hackfleisch: Dafür sind seit 1. Januar 2014 Hinweise zu Fett- und Kollagen-gehalt vorgeschrieben. Weitere Teilbereiche der Verordnung werden gestaffelt zur Pflicht. Ab dem 13. Dezember 2014 sind die Regelun-gen zur Lebensmittelkennzeichnung, etwa zur Allergenkennzeichnung loser Ware, verpflich-tend anzuwenden. Ab 13. Dezember 2016 ist eine Nährwerttabelle bei vorverpackten Pro-dukten zwingend gefordert. SYSTEME AKTUALISIEREN Für Fleischereien wird es nun Zeit, die ei-genen Prozesse auf die neuen Vorga-ben umzustellen und die Infrastruk-tur entsprechend fit zu machen. Die Wägetechnik und Etikettiersysteme im Bereich der Vorbereitung, aber auch die Waagen an der Theke, soll-ten dafür ausgestattet sein, die neue Datenfülle zu verarbeiten und die In-formationen in vorgeschriebener Form auf das Etikett, den Bon oder die Anzeige zu bringen. Dies ist vor allem wichtig für Ware, die im Produktionsraum für das Be-stücken der SB-Theke vorverpackt wird. Die Systeme müssen in der Lage sein, bei Dar-stellung der Zutatenliste die enthaltenen Allergene per Fettdruck oder Unterstrei-chung hervorzuheben. Denn: Stoffe, die KENNZEICHNUNGEN ANPASSEN In wenigen Monaten sorgt die EU-Verordnung 1169/2011 für erweiterte Kennzeichnungsvorschriften für vorverpackte Lebensmittel sowie lose Ware. Der Großteil der Regelungen, z. B. zur Allergenkennzeichnung, wird im Dezember 2014 zur Pflicht. Um Fehlauszeichnungen und Verstöße an der Theke zu vermeiden, sollten Fleischereien möglichst zeitnah handeln.


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