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FH_05_2014

Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, müssen sich laut EU-Verordnung eindeutig vom Rest des Zutatenverzeichnisses abheben. Zudem sollten die Betriebe darauf achten, dass Waagen und Preisauszeichner die Nährwert-angaben in der geforderten tabellarischen Darstellung gliedern und drucken können. Mischformen in der Deklaration – etwa die Allergenkennzeichnung nach den neuen Vor-gaben, kombiniert mit einer Nährwerttabelle nach alten Standards – sind nicht gewünscht. Betriebliches Equipment der heutigen Genera-tion lässt sich oft schon mit einem Software- Update auf den neuesten Stand bringen. Damit alle vorgeschriebenen Angaben auf das Etikett passen, stehen mehrere Optionen zur Auswahl: der Umstieg auf größere Etiket-tenformate, die Ergänzung um Zweitetiketten oder der Wechsel auf flexible Linerless-Endlos-etiketten. Betriebe schützen sich so davor, we-gen unvollständiger, unlesbarer oder zu klein geschriebener Etiketten gegen die Richtlinien zu verstoßen. Denn auch die Schriftgröße ist von der EU-Verordnung vorgegeben und be-trägt, gemessen am kleinen „x“, mindestens 1,2 mm. Für besonders kleine Verpackungen gelten Sonderregelungen. Mettler Toledo z. B. bietet Etiketten in unterschiedlichen Formaten und Zuschnitten an – optional auch phenolfrei oder mit dem eigenen Logo versehen, um so seine Markenwahrnehmung zu stärken. Aber auch andere Unternehmen wie Bizerba, Sharp oder TSC Auto ID Technology haben leistungs-fähige und arbeitserleichternde Lösungen zu diesem Thema parat. Freiwillige Zusatzinfos, die Kunden etwa über Rezeptideen oder Zu-bereitungstipps informieren, können zusätz-lich zur Wettbewerbsdifferenzierung beitra-gen. Diese Zusatzinfos lassen sich auch per QR-Code bereitstellen. Vorgeschriebene Infor-mationen wie die Allergene dürfen nicht nur per QR-Code zugänglich sein, sondern müssen im Klartext auf dem Etikett stehen. STICHWORT: LOSE WARE Auch bei losen, nach Gewicht an der Frische-theke zu verkaufenden Fleisch- und Wurstwa-ren ist ab dem 13. Dezember 2014 die Kenn-zeichnung allergener Stoffe vorgeschrieben. Die EU-Verordnung lässt es den Ländern dabei offen, das „Wie“ der Informationsweitergabe in einer nationalen Durchführungsverord-nung zu definieren. Dazu hat das Bundesmi-nisterium für Ernährung und Landwirtschaft den Entwurf einer nationalen Verordnung veröffentlicht. Dieser sieht für lose Ware vor, dass die Information zu allergenen Stoffen schriftlich oder elektronisch bereitgestellt und in bestimmten Fällen auch mündlich er-folgen kann – unter der Voraussetzung, dass auf die Informationsbereitstellung mittels eines Aushangs deutlich hingewiesen wird. Lebensmittel, die vorverpackt und zur Selbst-bedienung angeboten werden, sind hingegen mit allen Pflichtinformationen zu versehen. Thekenwaagen eröffnen Fleischereien viele, leicht in bestehende Abläufe integrierbare Prozessmodelle zur zuverlässigen Erbrin-gung der Allergeninformation. So kann das Bedienpersonal etwa über den Touchscreen der Waage per Fingertipp diese Informationen zum entsprechenden Artikel einsehen und den Kunden korrekt beraten. Sie lassen sich auf Wunsch auch ausdrucken, etwa auf dem Bon. DISPLAY MIT MEHRWERT Große kundenseitige Displays an der Theken-waage bieten mannigfaltige Möglichkeiten, das Thema Lebensmittelsicherheit für Kunden er-fahrbar zu machen. Genau abgestimmt auf das gerade abzuwiegende Produkt lassen sich auf dem Display zusätzlich zu den gesetzlich ge-forderten Informationen Zusatzinfos und Güte-siegel, z. B. das EU Bio-Siegel, einblenden. Bilder von der Herkunft der Erzeugnisse bereichern das Kundenbedürfnis nach Information und Le-bensmittelsicherheit um eine emotionale Kom-ponente, wenn etwa passend zum Schwarzwäl-der Schinken eine Landschaftsaufnahme aus der Herkunftsregion zu sehen ist. Aktuelle The-kenwaagen bieten dazu ausreichend Leistungs-reserven für Zusatzanwendungen wie Digital Signage-Einblendungen. Die Verkaufsmitarbei-ter können dabei in Echtzeit Einfluss auf die Einblendungen nehmen und Produktinformati-onen auf Kundenwunsch per Knopfdruck direkt auf das Kundendisplay der Waage schicken. Tipps & Checklisten: Vorgaben auf einen Blick Einen Überblick über die neuen Kenn-zeichnungsvorschriften der EU-Verordnung 1169/2011 und viele nützliche Tipps und Checklisten zur Umsetzung hat Mettler Toledo im Leitfaden „Lebensmittelsicherheit im LEH“ zusammengestellt. Ein gedrucktes Exemplar des Guides gibt es kostenlos unter: www.mt.com/retail-foodsafetyguide. Expertentipp Mehr Zeit für das Wesentliche Wer erfolgreich sein will, braucht reibungs los funktionierende Kernprozesse. Die Geräte, SoftwareLösungen und Services von Bizerba tragen Tag für Tag dazu bei, ein Höchstmaß an Qualität in Handel, Handwerk und Indus trie zu sichern. www.bizerba.de Geprüfte Sicherheit Rückrufaktionen aufgrund verunreinigter Produkte schädigen das Image der Lebensmittelindustrie nachhaltig. Kameragestützte Prüfsysteme von Bizerba sorgen täglich dafür, den GAU zu verhindern: Sie entdecken Fremd- körper in Lebensmitteln und verhindern eine Verletzung des Endverbrauchers. Abhilfe per Ferndiagnose Störfälle an Geräten oder Software bremsen das Geschäft aus. Für langes Überlegen und Probieren bleibt keine Zeit. Analyse und Problembeseitigung bis zur kleinsten Schraube können heute per Remote erfolgen. Mittels Ferndiagnose erklären die Techniker von Bizerba, wie eine Störung am besten zu lösen ist oder schalten sich direkt auf das Gerät auf, um Fehler zu beseitigen. Hoher Bedienkomfort Schneidemaschinen verfügen oft über Oberflächen mit schlechten Antihaft und Gleiteigenschaften und sind mühsam zu reinigen. Das Veredelungs-Material Ceraclean erlaubt es, fettige und stark anhaftende Rückstände schnell und gründlich zu ent-fernen. Flüssigkeiten perlen einfach ab. Dank Anschlagplatte mit Abflussrinne gelangen weder Fleischsaft noch Schneid-gutreste auf die Theke oder den Boden.


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