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Ftec_01_2017

GEHALTSEXTRAS ALS MOTIVATION Ein probates Mittel, Mitarbeiter zu halten und zu binden, sind Gehaltsextras wie Fahrtkosten- und Kindergartenzuschüsse sowie Erholungsbeihilfe. Sie motivieren nicht nur, sondern können den Arbeitgebern Lohnnebenkosten ersparen. Maßnahmen in Gestalt von Gehaltsextras versprechen laut der Juristin, Sozial- und Arbeitsrechtsexpertin der HWK für Mit-telfranken, Stefanie Kurz, eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Diese Thematik beleuchtete sie bei einem Vortrag vor Mitgliedern der Fleischer- Innung Fürth. Die einzige Schattenseite: Werden bei solchen Bonus-Leistungen keine Sozialversiche-rungsbeiträge fällig, entsteht auch kein Plus auf dem Rentenkonto. Beispiele für pauschal besteuerte Arbeitgeberleis-tungen Werkzeuggeld für die betriebliche Nutzung privater Werkzeuge sind Mahlzeiten oder Essensmarken, die kostenlose bzw. verbil-ligte Übereignung von PCs oder andere Sachzuwendungen, etwa ein bar bezahlter Zuschuss in Höhe von 30 ct je km für die Fahrt zur Arbeitsstätte. Kindergartenzuschuss Belegschaftsrabatte 1.080 pro Jahr pro Arbeitnehmer Warengutscheine mit 44 Freigrenze pro Monat Arbeitgeberleistungen 110 Freibetrag pro Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen Aufmerksamkeiten bei persönlichen Ereignissen je 60 Gesundheitsförderung 500 pro Jahr pro Arbeitnehmer steuerfreie Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte Dafür wird eine pauschale Lohnsteuer von 15 % erhoben, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Betrieb muss Zuschuss, Lohn-, Kirchensteu-ern und Solidaritätszuschlag getrennt im Lohnkonto ausweisen; der Arbeit-nehmer verliert teilweise den Anspruch auf den Werbungskostenabzug. Zum Vergleich: Erhält ein Arbeitnehmer (Steuerklasse 1, kinderlos, 2.500 brutto) eine Gehaltserhöhung von 200 , ergibt dies netto 1.747 ; der Arbeitgeber zahlt 3.222 . Bei 200 Fahrtkostenzuschuss hätte der Mitarbeiter 98 mehr (1.845 ) auf dem Konto, der Arbeitgeberauf-wand läge 5 niedriger (3.217 ). Pauschal mit 25 % besteuert sind „Erholungsbeihilfen“ wie Gutscheine für einen Besuch einer Therme o. ä. Hier gelten Freigrenzen von 156 jährlich pro Arbeitnehmer, ggf. zzgl. 104 für Ehegatte/Lebenspartner und 52 /Kind. Diese müssen im Urlaub innerhalb von drei Monaten vor oder nach Auszahlung in Anspruch genommen werden. Eine Gehalts- umwandlung, z. B. von Urlaubsgeld in Erholungsbeihilfen, ist zulässig; der Betrieb muss sie im Lohnkonto getrennt aufzeichnen. Freigrenze und Freibetrag Am attraktivsten sind laut Stefanie Kurz komplett steuer- und sozial-versicherungsfreie Arbeitgeberleistungen, etwa ein Finanzbonus für die betriebliche Nutzung privater Werkzeuge, die Überlassung betrieb-licher Datenverarbeitungsgeräte (z. B. Handy zur privaten Nutzung), Belegschaftsrabatte von 1.080 jährlich pro Arbeitnehmer oder eine Gesundheitsförderung von 500 /Jahr pro Beschäftigtem. Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 /Mitarbeiter – was darüber liegt, muss versteuert werden. Für Warengutscheine, z. B. Drogerie-, Tankstellen- oder Cash-Bonus-Cards, die im Lohnkonto auf-zuzeichnen und beim Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen sind, gilt eine Freigrenze von 44 . Der Unterschied zum Begriff „Freibetrag“: Wird sie überschritten, ist der komplette Betrag zu versteuern. Gleiches gilt für Aufmerksamkeiten des Chefs für Angestellte anlässlich persönlicher Ereignisse (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes): Für Blumen, Wein, Bücher oder CDs beträgt die Freigrenze 60 inkl. Umsatzsteuer. Eine Möglichkeit für Eltern ist ein Zuschuss zum Kindergarten. Er ist für Kinder bis zu sechs Jahren möglich, steuer- und sozialversicherungsfrei und kann zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. www.hwk-mittelfranken.de Erst die Form vom Marktführer Bringen Sie mehr Formenvielfalt Bitte fordern Sie macht den Genuss . . . Eichendorffstraße 5 91586 Lichtenau Tel. +49 (0) 98 27 / 354 anfrage@eberhardt-gmbh.de www.eberhardt-gmbh.de Eberhardt unseren neuesten Formen- und Pressenkatalog an. Fleischpressen für Industrie und Handwerk. Made in Germany in Ihre Theke mit unseren professionellen Fleischpressen. Bestens geeignet für Salami, Kochschinken, Brühwürste . . . Grafik: HWK für Mittelfranken GEHALTSEXTRAS PERSONALFÜHRUNG 58 2017


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