Page 41

FH_02_2017

UNTERNEHMEN ÜBERTRAGEN Die Erbschaftsteuer- reform bringt viele Verschärfungen mit sich. Unternehmen können aber von Erleichterungen profitieren, wenn sie frühzeitig die richtigen Weichen stellen. Aufgrund unklarer Vorgaben sind finanzgerichtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert, prognostiziert die Wirtschaftskanzlei WWS, Mönchengladbach. Firmeninhaber sollten bei der Unternehmensnachfolge weitsichtig agieren. Das neue Gesetz betrifft alle Erb- und Schenkungsvorgänge rückwirkend zum 1. Juli 2016. Firmenerwerber können bis zu einem begünstigten Unternehmensvermögen von 26 Mio. E einen „Verschonungsabschlag“ nutzen. Bei der Regelverschonung gewährt der Fiskus einen Abschlag von 85 % auf das begünstigte Vermögen. Voraussetzung: Der Erwerber führt den Betrieb fünf Jahre weiter und behält die Gesamtsumme der jährlichen Lohnzahlungen bei (sogenannte Lohnsummenklausel). Die Optionsverschonung ermöglicht Käufern einen Abschlag von 100 % auf das begünstigte Vermögen, sofern sie den Betrieb sieben Jahre bei gleicher Lohnsumme fortführen. „Um Steuervorteile nicht zu gefährden, sollten Firmen jährlich prüfen, ob die Lohn- summe der gesetzlichen Vorgabe entspricht,“ rät WWS-Rechtsanwältin Dr. Stephanie Thomas. Kleine Betriebe kommen in den Genuss von Ausnahmeregelungen: Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern sind von der Lohnsummenklausel befreit. Von sechs bis 15 Mitarbeitern gelten bei der Lohnsumme reduzierte Anforderungen. __ANZEIGE 104 x 133 Fleischerei Handwerk.indd 1 16.12.2016 Der Gesetzgeber bietet Familienunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsoption. Firmen können einen Vorweg- Abschlag von bis zu 30 % in Anspruch nehmen. Der Abschlag senkt noch vor Anwendung der Regel- oder Optionsverschonung das steuerbegünstigte Vermögen. Bedingung: Der Gesellschaftsvertrag ist mit Verfügungs-, Entnahme- und Abfindungsbeschränkungen ausgestattet. Zudem müssen die Regelungen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach der Unternehmensübertragung gelten. Inhaber sollten also prüfen, ob entsprechende Beschränkungen für eine erbschaftsteuerliche Optimierung sinnvoll sind. Wer eine Unternehmensübertragung plant, sollte Regelungen oder Anpassungen kurzfristig vornehmen und im Gesellschaftsvertrag verankern. www.wws-gruppe.de Foto: Colourbox.de FLEISCHREIFUNG – THE EASY WAY. SPM * Sun Products Vertriebs GmbH Parkstraße 21 - 76131 Karlsruhe - Tel.: 0721-62811-0 E-Mail: spm@sun-products.de - www.sun-products.de Jetzt Muster anfordern: ( 0721 – 62811-21 Kutter, Wölfe, Mischer 2/2017 41 ERFOLG MIT E INGEBAUT www.kgwetter.de


FH_02_2017
To see the actual publication please follow the link above