Personalführung - Die neue Lohntüte

FT_06_2016

www.huber.de Unsere Lösungen für die Fleischindustrie Die Behandlung der Abwässer ist eine große Herausforde-rung, die wir für Sie gerne meistern. Unsere Lösungen enthalten: Feinstsiebung Koagulation und Flockung Abtrennung von Blut und Fett durch Flotation Biologische Reinigung in Membran-Bioreaktoren Schlammbehandlung Fotos: Colourbox.de Die neue Lohntüte Arbeitgeber erhalten seit Ende November 2016 wichtige Post von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW): ein Schreiben mit den Zugangsdaten für den neuen digitalen Lohnnachweis. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden die Arbeitgeber zukünf-tig die Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten bei der Unfallversicherung. Der Nachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallver-sicherung. Rechtsgrundlage für das neue Verfahren ist das 5. SGB IV-Änderungs-gesetz, das der Deutsche Bundestag Ende 2014 verabschiedet hat. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu versichern. Den Beitrag berechnen die Träger der gesetzlichen Unfallversi-cherung anhand der Lohndaten, die der Arbeitgeber meldet. Bislang ge-schah dies mit Hilfe eines Formu-lars auf Papier oder online über das Extranet des Unfallversicherungsträgers. Vorteil der neuen Vorgehensweise: Der Arbeitgeber kann den Lohnnachweis nun direkt mit Hilfe seiner Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschi-cken. Das verringert den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der Datenübertra-gung zu machen. Datenabgleich notwendig Bevor der erste digitale Lohnnachweis ausgefüllt wird, ist zunächst ein auto-matisierter Abgleich der Unternehmens-daten notwendig. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mit-gliedsnummer und veranlagten Ge-fahrtarifstellen übermittelt werden. Der Abruf erfolgt aus dem Entgeltabrech-nungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Das kann seit 1. Dezember 2016 geschehen. Die entsprechenden Zu-gangsdaten wurden von der BGHW Ende November 2016 per Post zusammen mit dem jährlichen Lohnnachweisvordruck übersandt. Sind Steuerberater oder andere Dienst-leister mit der Meldung beauftragt, soll-ten die Zugangsdaten an diese weiterge-leitet werden. Diese umfassen neben der Betriebsnummer des Unfallversiche-rungsträgers auch die Mitgliedsnummer des versicherten Unternehmens sowie eine PIN. Arbeitgeber, die bis Anfang Januar kein solches Schreiben erhalten haben, wenden sich an das Servicecenter der BGHW, Tel. (0621) 53 39 9 001, oder schicken eine E-Mail an mitgliederser-vice@ bghw.de. Übergangsphase In einer Übergangsphase muss der Lohn-nachweis für die Meldejahre 2016 und 2017 digital und in den bisher bekann-ten Verfahren – als Papierausdruck oder über das Extranet – abgegeben werden, um das neue UV-Meldeverfahren aus-reichend erproben zu können. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf Basis des bisherigen Verfahrens be-rechnet. Ab 2018 sollen Unternehmer die gezahlten Lohnsummen ausschließlich über den elektronischen Meldeweg über-mitteln. Mehr Infos unter www.bghw.de. 6/2016 21


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