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Fotos: Bizerba, Mettler Toledo der Daten in gedruckter Form („Z-Streifen“ oder „Journal-Streifen“). Auch Journal-, Auswertungs- (Berichte) und Programmierdaten sowie Stammdatenänderungen sind steuerlich relevante Daten. Zudem sind die Einsatzorte und -zeiträume der Kassen zu protokollieren und aufzubewahren. Dies gilt auch für die Organisationsunterlagen sowie Bedienungs- und Programmieranleitungen. Sind die Daten nicht alle im Gerät speicherbar bzw. reicht dessen interner Speicher für eine Aufbewahrung während der zehn Jahre nicht aus, ist eine Datenspeicherung auf einem externen Datenträger Pflicht. Dies betrifft bei Registrierkassen vor allem die Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdaten-Änderungsdaten. Soweit unbare Geschäftsvorfälle, z. B. EC-Cash, erfasst werden, muss aufgrund der erstellten Einzeldaten ein Abgleich barer und unbarer Zahlungsvorgänge und deren zutreffende Verbuchung im Buchführungs- bzw. Aufzeichnungswerk gewährleistet sein. Für Betriebe, deren elektronische Registrierkassen oder Waagen mit Registrierkassenfunktion diese Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen, gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2016. Technisch mögliche Speichererweiterungen oder mögliche Software- Anpassungen sind in jedem Fall zu leisten. Diese Frist zur Umstellung wird nach Meldungen des ZDH und des DFV nicht verlängert. Die Übergangsregelung gilt nicht für Betriebe, deren elektronische Registrierkassen oder Waagen mit Registrierkassenfunktion mit einem Speichermedium oder einer entsprechenden Software nachgerüstet werden können. Ist eine solche Nachrüstung möglich, ist diese bereits seit dem 26. November 2010 umzusetzen. Betriebe, die nach diesem Datum ein neues Kassen- und Waagensystem entsprechend der Kassenrichtlinie 2010 angeschafft haben und es nicht entsprechend den Forderungen nach Manipulationsschutz nachrüsten können, genießen bis zum 31. Dezember 2022 Bestandsschutz. WAS GIBT’S NEUES? Nachfolgend werden einige Neuheiten ausgewählter Hersteller vorgestellt: PC-basierte Waagen, z. B. die K- oder X-Class von Bizerba, sind unter Auflage der anstehenden gesetzlichen Anforderungen konfigurierbar. Sie erfüllen alle wesentlichen Aufgaben: Wiegen, Kassieren, Drucken, Beraten, Darstellung von Werbeinhalten und Cross Selling. Kombiniert mit einer Kassenschublade, sind sie eine leistungsstarke Lösung, die alle Umsätze und Daten im konformen Dateiformat exportieren kann. Transaktionsdaten können von der Waage auf einen USB-Stick oder eine externe Festplatte gespeichert werden, so dass sie bei einer Betriebsprüfung jederzeit elektronisch auswertbar und inklusive Strukturinformationen verfügbar sind. Die PC-basierte Waage stellt einzelne Artikel inklusive Nährwerten und Allergenen übersichtlich auf einem 10‘‘-Display dar und unterstützt so auch die Umsetzung der LMIV. Ein Branchenpaket, das für die Forderungen des Gesetzgebers von Comsys weiterentwickelt wurde, ist Comsys Waagenverbundplus+, das die Waagenverbundsysteme der gängigsten Waagenhersteller unterstützt. Die gesammelten Daten von Artikeln, Verkäufern und Waagen oder Einzelbons werden GoBD-gerecht ausgewertet und zur Verfügung gestellt. Für die Übergabe der Daten an die Finanzbehörde gibt es eine IDEA-Schnitt- stelle. Nach wie vor ein Thema ist auch die LMIV, die das Aufbringen vorgegebener Daten auf jedem Etikett fordert. Mit der C:E:S Etikettierstation sind auch diese Forderungen für jeden Betrieb erfüllbar. Funktionen zur Umsetzung der GDPdU-Datenspeicherung, ein Modul zur Lagerverwaltung und Werkzeuge zur Verkaufsförderung kennzeichnen die Version 14 des Warenwirtschaftssystems Apro.con von Syner.con/Apro. con. Damit sind Waagen von Mettler Toledo vernetzbar. Das Erstellen der Fiskaldateien wird direkt in der Apro.Con-Software angestoßen. Nach dem Fiskalisierungsvorgang kopiert diese die Datei automatisch, z. B. auf eine Netzwerkfestplatte. Zudem können Lager auch in zwei separaten Einheiten geführt werden – etwa nach Stückzahl und Gewicht. Auch das Buchen von Zu- und Abgängen ist leicht; händische Streichlisten für den Warenbestand sind passé. Die Infokiosk- Funktion stellt Nährwertangaben, LMIV-Informationen, Artikelpässe oder Verfahrensanweisungen für Mitarbeiter ohne Datenbankinstallation auf allen Endgeräten zur Verfügung. Geringe Einschwingzeiten, ein schneller Datenfluss zur Kasse und geringere Warte- Was ist zu tun?  Bei Regelung bis 31. Dezember 2016 (falls noch nicht geschehen): Mit dem Kassen-hersteller über eine Neuanschaffung bzw. Möglichkeiten einer Nachrüstung mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung spre-chen und handeln.  Ist eine Speichernachrüstung oder Soft-ware- Anpassung bauartbedingt unmöglich, sollte man sich dies vom Hersteller schrift-lich bestätigen lassen.  Auch alle, die ein neues Kassen- oder Waagensystem angeschafft haben, sollten hinterfragen, ob die Nachrüstung einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung mög-lich ist.  Sich bezüglich der Ordnungsmäßigkeit eigener Aufzeichnungen und Bücher mit einem Steuerberater abstimmen. THEKE 24 5/2016  Bizerba Mettler Toledo


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