Recht so: Zeitarbeit neu geregelt

FT_04_2016

Fotos: Rechtsanwaltssocietät protag Am 1. Juni 2016 hat das Bundeskabinett einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) beschlossen. Vieles bleibt beim Alten, einiges wurde entschärft, anderes nur scheinbar geändert. Zeitarbeit neu geregelt Der neue Gesetzesentwurf behält viele alte Regelungen bei. So gibt es nach wie vor eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Der Arbeitnehmerüber-lassungsvertrag muss ausdrücklich als solcher bezeichnet und die Zeitarbeiter müssen vorher namentlich konkretisiert werden. Zudem haben die Zeitarbeiter grundsätzlich nach neun Monaten einen Anspruch auf Gleichstellung (Equal Pay/ Equal Treatment). Eine Entschärfung der Regulierungen er-gibt sich aus den neuen §§ 1 Abs. 1b und 8 Abs. 4 AÜG-E. Hier war ursprünglich eine Unterbrechungsfrist von sechs Mo-naten vorgesehen. Danach sollten bei ei-nem mindestens sechsmonatigen Einsatz des Zeitarbeiters bei einem anderen Ent- leiher die Zeiten nicht für die Berechnung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal Pay zusammengerechnet werden. Diese Frist wurde nun auf drei Monate verkürzt. Hebel gegen Werkverträge Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz im weiteren parlamentari-schen Verfahren entwickelt und auf die Fleischwirtschaft auswirkt. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig Werkver- träge vermehrt als verdeckte Arbeitneh-merüberlassung qualifiziert werden. Nach der neuen Definition soll eine Arbeitnehmerüberlassung bereits dann vorliegen, wenn die Zeitarbeiter in die Arbeitsorganisation des Entleihers einge-gliedert sind. Es liegt künftig in der Hand der Ermittlungsbehörden und der Ge-richte, bis zu welchem Grad von Einglie-derungen und Weisungen eine Arbeit-nehmerüberlassung vorliegt. Betroffene sollten ihre Werkverträge unter die Lupe und die Abläufe bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2017 risikoarm gestalten. www.protag-law.com Automatisierungstechnik Intralogistik/Lagertechnik Rohrbahnfördertechnik Behälter-/Kartonfördertechnik Zerlegetechnik Sonderlösungen Maschinenbau Helmers GmbH Dörfel Lebensmitteltechnik GmbH&Co.KG Fürstenauer Weg 70 49090 Osnabrück Tel: 0541-139020 info@maschinenbau-helmers.de www.maschinenbau-helmers.de Heiko Greulich (li.) & Christian Andorfer, Rechtsanwalts- societät protag Prof. Dr. Tuenger- thal, Andorfer, Greulich & Prochaska 4/2016 45


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