MARKTFORSCHUNG - Mindestlohn:Weniger Bürokratie

FH_03_2016

Foto: © michaeljung – fotolia.com Um herauszufinden, ob Betriebe mit dem neuen Mindestlohngesetz im Markt in Feierlaune sind, haben wir Vertreter des Fleischerhandwerks und des Außer-Haus- Markts um ihr Fazit gebeten. In einer Online- Umfrage von Anfang Dezember 2015 bis Anfang Januar 2016 äußerten sich 303 Verant-wortliche aus Hotellerie (30,0 %), Gastronomie (42,6 %), dem Fleischerhandwerk (14,9 %), der Gemeinschafts- (8,6 %) und der Schulverpfle-gung (3,3 %) zum Mindestlohn und seinen ben. Die Mehrheit der Unternehmen (84,2 %) muss höhere Personalausgaben einkalkulieren oder die Preise für die Endverbraucher erhö-hen (64,1 %). Zudem geben über 30 % der Befragten an, dass das Gesetz für Verände-rungen bei Arbeitspensum, Zusatzzahlun-gen und Umsätzen sorgte. 31,5 % muss-ten sogar Arbeitskräfte entlassen. Auf die Frage, ob die Regeln und ge-setzlichen Vorgaben den Arbeitsablauf im Unternehmen stören, antworteten deutliche 71,5 % mit Ja. Trotzdem zahl-ten bereits 68,8 % der Unternehmen vor Inkrafttreten des Gesetzes den Mindestlohn von 8,50 €. Eine Differenzierung zwischen den Branchen zeigt aber Unterschiede. 71,3 % der gastronomischen Betriebe hoben zum Jahreswechsel die Preise für Gäste. Fast alle ( 92,6 %) berichten von höheren Personalausgaben. Ein ähnliches Bild gibt es im Fleischerhandwerk (76,2 %). 57,1 % der be-fragten Fleischer geben zudem an, die Preise für Kunden erhöht zu ha-ben. Vereinzelt wurden auch Dienst-leistungen eingestellt. Immerhin geben 50 % der Fleischer an, dass sich durch die Einführung keine Veränderungen ergeben haben. UNTERSTÜTZUNG ERWARTET Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Umstellung auf den gesetzlich festgelegten Mindestlohn bei einem Großteil der Betriebe (86,6 %) gut funktioniert hat. Die Betriebe fühlen sich überwiegend gut beraten. Über die Hälfte der Fleischereibetriebe (53,5 %) wünschen sich jedoch mehr Unterstützung von Bund und Verbänden. Trotz der weitge-hend problemlosen Umstellung bewerten die Befragten die vielen organisatorischen Verän-derungen, die das Inkrafttreten des Mindest-lohngesetzes mit sich gebracht hat, als schwer umsetzbar. Dazu zählt die neue Aufzeich-nungspflicht, die allen voran das Fleischerhandwerk (68,2 %), aber auch die Gastronomie (66,2 %) und die Hotellerie (61,4 %) als belas-tend empfanden. Alle drei Branchen realisieren die Aufzeichnung überwiegend handschrift-lich (Fleischerhandwerk und Hotellerie: je 81,4 %, Gastronomie: 73,6 %). Viele Befragte beklagen, dass die Dokumentation der Arbeitszeiten viel Zeit verschlingt. So sagen z. B. 73,8 % der Fleischer, dass die gesetzlichen Vorgaben WENIGER BÜROKRATIE! 8,50 € Mindestlohn sind seit über einem Jahr Pflicht. Zwar blieb der Arbeitsmarkt von befürchteten Einbrüchen verschont, viele Betriebe sehen aber noch Handlungsbedarf, wie unsere aktuelle Umfrage zeigt. Auswirkungen. Die meisten von ihnen (67,1 %) arbeiten in kleinen Betrieben mit bis zu 25 Mit-arbeitern. Schon vor Realisierung der Mindestlohnverordnung wähnten sich viele Betriebe vor gro-ßen Veränderungen. Unsere Umfrage zeigt: Nach Einführung des Gesetzes stehen ihm viele Betriebe kritisch gegenüber. Die Mehr-heit der Befragten (65 %) gibt an, dass sich seit der Einführung Umstrukturierungen im Per-sonalbereich oder den Arbeitsabläufen erga- 8 3/2016


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