ALTERVORSORGE - Jetzt an morgen denken

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Foto: Deutscher Fleischer-Verband JETZT AN MORGEN DENKEN Viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet die „FleischerRente Bayern“, die der Münchener Verein als Partner des bayerischen Fleischerhandwerks im Rahmen einer betrieblichen Direktversicherung anbietet. Die Grundlage dafür ist der „Tarifvertrag Altersvorsorge“. Ausführlich vorgestellt wurde diese attraktive Vorsorgemög-lichkeit bereits an vielen Veranstaltungen im Fleischerhandwerk – auch auf der Innungs-ebene. Schon mehrfach informierten der Vorstandsbevollmächtigte Geschäftsbereich Handwerk, Peter Umkehr, und Klaus Himmel, Leiter Produktmanagement, über die Vorteile dieser Leistung. VORTEILE: ARBEITNEHMER Der Arbeitgeber unterstützt die Vorsorge mit monatlich 50 E zusätzlich zum Gehalt. Dieser Betrag gilt für Vollzeitbeschäftigte. Für Teilzeit-beschäftigte unterstützt der Arbeitgeber an-teilig, und Auszubildende erhalten pro Monat 25 E. Zusätzlich zum Arbeitgeberanteil kann der Arbeitnehmer seine betriebliche Alters-versorgung noch durch eigene Zuzahlungen aufstocken und auf diese Weise die Betriebs-rente deutlich erhöhen. Da der Beitragsanteil des Arbeitnehmers für die Fleischerrente bei dieser Entgeltumwandlung direkt vom Brutto-lohn abgezogen wird, fallen dafür auch keine Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge an. Das Musterbeispiel rechts oben zeigt die Ersparnis in konkreten Zahlen. Für den dar-gestellten Monatsbeitrag von 170 E kann ein 30- jähriger Arbeitnehmer mit Rentenbeginn mit 67 Jahren mit einer Betriebsrente von etwa 420 E monatlich inklusive Überschussanteile rechnen. Die „FleischerRente Bayern“ wird garantiert und lebenslang gezahlt. Bei Fällig-keit der Rente kann der Arbeitnehmer dann frei entscheiden, ob er anstelle der monatNutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Beratung durch einen Experten vom Münchener Verein, einem langjährigen Partner des Fleischerhand-werks. Kontakt: Münchener Verein, Pettenkoferstraße 19, 80336 München, Tel. 089/51 52 1000 info@muenchener-verein.de 66 3/2016


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