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§Augen auf bei Abfindungen Arbeitgeberseitige Kündigungen führen oft zu Konflikten, weshalb Unternehmen häufig einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag anstreben. Gemeinsam lassen sich rechtliche und steuerliche Fallstricke besser umgehen. Viele Unternehmen ziehen eventuel-len Unwägbarkeiten eine gütliche Einigung vor, bei der gekündigten Mitarbeitern meist eine Abfindung winkt. Trotz Differenzen sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag konstruktiv zusammenarbeiten, betont die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchen-gladbach. So lassen sich einvernehmliche Regelungen finden, von denen beide Sei-ten profitieren. Kündigungsschutzklagen können für Unternehmen unangenehme Folgen haben. Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, drohen Lohnnachzahlungs-ansprüche. Auch das Betriebsklima leidet. „Kehrt ein gekündigter Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurück, vergiftet dies schnell das Klima zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten“, sagt Rebekka De Con-no, Rechtsanwältin der WWS. Oft ist ein Aufhebungsvertrag mit einer satten Abfin-dung für Unternehmen das kleinere Übel. Bei Abfindungsregelungen liegen die Tü-cken im Detail. Fehler können für Unter-nehmen sowie Arbeitnehmer kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Auf Sei-ten des Arbeitgebers ist vor allem wich-tig, dass der Vertrag keine nachträglichen Forderungen zulässt. „Firmen sollten im-mer eine ausführliche Erledigungsklausel aufnehmen, wonach abgesehen von den im Aufhebungsvertrag geregelten An-sprüchen keine weiteren Ansprüche be-stehen“, rät Rebekka De Conno. „Sonst kann es vorkommen, dass im Nachgang noch über einzelne Zahlungen wie etwa für Überstunden, Boni oder Provisionen gestritten wird.“ Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen. Etwa wenn sie im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Sozialplan verankert ist. Laut Kündigungsschutzgesetz besteht bei ei-ner betriebsbedingten Kündigung die Möglichkeit, im Kündigungsschreiben eine Abfindung anzubieten. Vorausge-setzt der Arbeitnehmer klagt nicht gegen die Kündigung, muss der Arbeitgeber die Abfindung dann auch zahlen. In allen an-deren Fällen ist eine Abfindung Verhand-lungssache. Die Praxis zeigt, dass sich die Parteien meist auf ein halbes bis ein gan-zes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr einigen. www.wws-gruppe.de ICH BRAUCHE EINEN BODEN, DER HYGIENISCH, RUTSCHSICHER UND LANGLEBIG IST. Ucrete Böden bilden die verlässliche Basis für den täglichen Arbeitsablauf in Ihrem Betrieb. Dabei erfüllen sie höchste Anforderungen an Hygiene, Arbeitssicherheit und Produktionslaufzeiten, was besonders in der Lebensmittel- und Getränke- industrie sehr wichtig ist. Master Builders Solutions von BASF bietet Ihnen die widerstandsfähigsten Böden der Welt – Ucrete – und größte Expertise durch unser globales Netzwerk von geschulten Verarbeitern. Kein anderer Polyurethan- betonhersteller kann eine mehr als 40-jährige Erfolgsgeschichte in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie vorweisen. Unsere Erfahrung gibt Ihnen Sicherheit – für Ihre Produkte, Ihre Kunden und Ihre Mitarbeiter. Weitere Informationen nden Sie unter: www.master-builders-solutions.basf.de • www.master-builders-solutions.basf.at • www.master-builders-solutions.basf.ch We create chemistry Besuchen Sie uns: 07. - 12.05.2016 Halle 9 • Ebene 1 • Stand C20 Ucrete_1_2_185x120.indd 1 05.02.16 13:11 2/2016 91


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