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Fuhrpark privat nutzen? Die private Nutzung des betrieblichen Fuhrparks ist oft ein Streitpunkt mit dem Finanzamt. Dabei ist der Dienstwagen zur privaten Nutzung für Arbeitnehmer eine der häufigsten Nebenleistungen zum regulären Einkommen. Fotos: © Cla78 - Fotolia.com, Moguntia-Werke Dazu rät der Steuerberater Roland Franz von Roland Franz & Partner: „Die sehr günstige steuerliche Behand-lung dieses geldwerten Vorteils trägt enorm zur Attraktivität dieses Bezahlungsmodells bei. Auf Seiten der Beschäftigten schaffen die Regelungen ein Steuerprivileg für alle, die ne-ben Geld- auch Naturaleinkom-men in Form eines Dienstwa-gens beziehen. Die Erfassung geldwerter Vorteile erfolgt über die 1%-Methode“. Für den Entlohnungsanteil „Dienstwa-gen“ sind danach Sozialversi-cherungsbeiträge abzuführen, nicht für ein realistisches Lohn-äquivalent. Zudem kommt es seitens der steuerlichen Ab-schreibung der bereitgestellten Dienstwagen zu Vorteilen, die bei hochpreisigen Fahrzeugen groß sind. Ein BMF-Schreiben zur lohn-steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmer-Zuzahlungen bei Firmenwagen (Erlass 19. April 2013, Geschäftszeichen IV C 5 -S 2334/11/10004) regelt die Kostenbeteiligung eines Arbeitnehmers bei Privatnut-zung des Wagens. Zahlt der Arbeitnehmer dem Arbeitge-ber für die private Nutzung des Wagens ein Nutzungs-entgelt, vermindert sich der steuerpflichtige Nutzwert um diesen Betrag. Das gilt bei der 1 %-Regelung und der Fahr-tenbuchmethode. Es ist egal, ob das Nutzungsentgelt pau-schal oder kilometerbezogen bemessen ist. Es muss arbeits-vertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienst-rechtlichen Rechtsgrundlage vereinbart worden sein. Bei der 1%-Methode mindert eine der-artige Kostenbeteiligung den geldwerten Vorteil nicht. Kein Nutzungsentgelt stellt danach die vollständige oder teilweise Übernahme einzelner Pkw- Kosten durch den Arbeitneh-mer dar, z. B. Treibstoffkosten. Bei der Fahrtenbuchmethode zählen diese vom Arbeitneh-mer selbst getragenen nicht zu den Gesamtkosten des Pkw i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG. An-hand der Gesamtkosten ist der individuelle Nutzungswert zu ermitteln. Die Übernahme ein-zelner Fahrzeugkosten ist nicht zu empfehlen. Anstelle dessen sollte ein Nutzungsentgelt ver-einbart werden, z. B. eine Mo-natspauschale. Dann wird der steuerpflichtige Nutzungswert um diese Zahlung gekürzt. ANZEIGE Natürlicher Schutz für Roh- und Brühwurst MOGUNTIA baut so eine weitere Hürde in die Hürden-technologie bei Rohwurst ein. Dies ist umso wichtiger, wenn die Hürde „Trocknung“ nur unzureichend greift. Gerade bei Zwiebelmettwurst, streichfä-higer Rohwurst oder weichen Rohwürstchen ist die Protect- START® Hürde bezüglich der Hemmung der Salmonellen und Listerien sehr wichtig, da hier ein Nachtrocknungspro-zess unerwünscht ist und da der pH-Wert meist oberhalb des isoelektrischen Punktes liegt. Auch andere Rohwurstarten schützt die Konkurrenzflora vor Fehlfermentationen, was sich positiv auf den Geschmack und die Farbausbildung auswirkt. Mit ProtectSTART® gereifte Rohwürste weisen ein lineares, reines Geschmacksprofil auf. Wesentlich für eine gesteuerte Reifung ist die zugesetzte Zuckerkombination, die als Nahrung für die Mikroorganismen die richtige Ver-mehrung sichert und neben der Ausbildung der nötigen Gerade bei kurzgereifter oder streichfähiger Rohwurst ist zusätzliche Sicherheit gefragt. Mit den ProtectSTART® Starterkulturen erreicht MOGUNTIA diese nicht nur in Bezug auf eine gesteuerte Absäuerung, sie hemmen nebenbei auch Salmonellen und Listerien. Hemmwirkung auch die geschmackliche Fermentation beeinflusst. MOGUNTIA hat seine Gewürz-präparate auf die Verzehrgewohnhei-ten dieser Schutz- und Reifekultur eingestellt. Das Protect-System erweitert das Hürdensystem bei Rohwurst wesentlich. Anders als bei Rohwurst, spielen Mikroorganismen als Schutzkultur bei Brüh-wurst keine Rolle. Basierend auf einem gepufferten Essig hemmt FRISCHIN® pur 3D die Vermehrung der nach der Erhit-zung verbliebenen oder nach dem Slicevorgang kontaminierten Mikroor-ganismen und steigert so die Haltbarkeit. Es kann auch direkt mit dem Gewürz beim Kuttern zuge-setzt werden. Auf der IFFA 2016 in Frankfurt können sich die Kunden über weitere Starterkulturen und natürliche Geschmacks- und Wirkstoffe am MOGUNTIA-Stand in Halle, 4.0, E51 informieren. MOGUNTIA-Werke • Gewürzindustrie GmbH • Nikolaus-Kopernikus-Str. 1 • 55129 Mainz • Tel.: +49 (6131) 58 36-0 • moguntia@moguntia.de • www.moguntia.com


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