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FH_04_2015

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit dem Urteil vom 12.2.2015 die Ver-dachtskündigung eines Auszubildenden und folgte damit dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Der Azubi hatte per Revi-sion versucht, das Anhörungsverfahren an-zugreifen. Der kurz vor Beendigung des ers-ten Lehrjahres stehende Azubi war mit der Öffnung von Nachttresor-Kassetten und dem Zählen des Geldes per Zählmaschine in der Filiale G. beauftragt. Die Zentralbank stellte eines Tages den Kassenfehlbestand von 500 € fest. Als der Ausbildungsbe-trieb davon erfuhr, lud er den Azubi zum Personalgespräch. Ein Grund dafür war ihm nicht mitgeteilt worden. Im Gespräch ging es zunächst um einen vom Azubi in der Geschäftsstelle D. verursachten Kassen-fehlbetrag von 50 €, den er einräumte. Da-nach wurde er zum Kassenfehlbetrag in der Filiale G. befragt. Nach der Vernehmung des Ausbildungsleiters in beiden Instanzen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2013 – 2 Sa 490/12 –) stand fest, dass nur der Azu-bi die 500 € genannt und damit Täterwis-sen offenbart hatte. Für die Anhörung des Klägers habe es weder einer vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises bezüglich der Kontaktie-rung einer Vertrauensperson bedurft. Verdachtskündigung bei Azubis GoBD-Pflicht Allgemeiner Mindestlohn, flexiblere Eltern-zeit, Das Bundesfinanzministerium hat die „Grundsätze zur ordnungsmä-ßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin bei Roland Franz & Part-ner weist darauf hin, dass diese Grundsätze für Veranlagungszeit-räume ab 1.1.2015 und generell für jeden Unternehmer gelten, auch für die, die nicht bilanzieren, sondern eine Einnahmeüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG erstellen. Da-von betroffen sind alle elektronischen Systeme, die betrieblich genutzt wer-den und entsprechende Daten lie-fern, die u. a. für die Finanzbuchhal-tung relevant sind. Dazu zählen nicht nur elektronische Kassensysteme und Warenwirtschaftssysteme, sondern auch Archiv- und Datenmanage-mentsysteme. Verstöße können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. neues Tarifvertragsgesetz – über diese und weitere Neuerungen informiert die „Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeits-schutzrecht 2015/2016“ in 9. Auflage. Das Nachschlagewerk bietet einen Überblick über alle Bereiche des deutschen Arbeits- und Arbeitsschutzrechts – von Arbeitsver-tragsrecht bis medizinischer Arbeitsschutz. Berücksichtigt wurden auch jüngste Ent-wicklungen der Rechtsprechung. Alle acht Kapitel starten mit einer Kurzzu-sammenfassung, die den Einstieg ins The-ma erleichtert. Ein Glossar ermöglicht die zielgenaue Suche nach Fachbegriffen. Die beigefügte CD enthält den gesamten Inhalt sowie Tabellen zum Berufskrankhei-tengeschehen. Die Ein-führungstexte der Ka-pitel befinden sich in Englisch im Anhang. BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH, Hrsg.: Bundesmi-nisterium für Ar-beit und Soziales, 950 Seiten + CD-ROM, 36 E. Arbeitsrecht zum Nachschlagen Foto: BW Bildung und Wissen Verlag und Software „Werben Sie schon mobil?“ FleischereiPilot Exklusiv für Innungs- Mitglieder! Informieren Sie Ihre Kunden überall und jederzeit! Präsentieren Sie Ihr Fleischer-Fachgeschäft mit FleischereiPilot, der Smartphone-App des Fleischerhandwerks und nutzen Sie die vielen neuen Funktionen der mobilen Kunden-Ansprache. Zum Beispiel: Kostenlose Push-Nachrichten: Senden Sie tagesaktuelle Informationen direkt an die Smartphones Ihrer Kunden! Kostenlose Newsletter: Senden Sie regelmäßig Informationen per E-Mail, wie z.B. Ihren Wochen-Speiseplan! Jetzt informieren! www.fl eischereipilot.de oder Tel.: 02103 / 20 47 00 Ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Deutschen Fleischer-Verband


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