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Foto: privat Recht – teuer?! Versicherungstipp Volker Begas sonst kann die Überraschung groß sein. Obwohl das Leistungsspektrum einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich weit gefächert ist und jeder Fall von den individuellen Fakten ab hängt, sollten einem zwei wesentliche Ausschlüsse bewusst sein: a) das allgemeine Vertragsrecht ist nicht versicherbar bzw. niemand wollte, die dafür notwendigen Beiträge entrichten. Unbezahlte Kundenrechnungen sind also weiterhin über spezialisierte Inkassodienstleister beizutreiben – viele Rechtsschutzversicherer bieten die Mit- Nutzung von Rahmenvereinbarungen an. b) auch für Streitigkeiten aus (genehmigungspflichtigen) Baumaßnahmen wird man keine Deckungszusage erhalten – hier ist das Streitpotenzial ebenfalls kaum kalkulierbar. Für welche Bereiche ist eine Rechtsschutzversicherung also nun unverzichtbar? Straf-Rechtsschutz: Als verantwortlicher Unternehmenslenker kollidiert man manchmal schneller mit dem Gesetz, als einem lieb ist. Denkbar sind Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften (z. B. Thema Mindestlohn), Das mit Rechtsstreitigkeiten verbundene Kostenrisiko auf einen Versicherer abzuwälzen, ist verlockend. Wie bei jeder Investition sollte man vor dem Kauf den Blick schärfen – behördliche Obliegenheiten in Bezug auf zu beachtende Sicherheitsvorschriften (z. B. Thema Elektrorevisionen nach BGV A3) oder unglückliche Unfälle (z. B. Personenschaden nach Sturz auf Treppe). Das Spektrum, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, ist riesig. Ebenfalls riesig ist das Interesse, der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren entlastend zuzuarbeiten und eine Anklageerhebung und damit verbundenen Medienrummel möglichst zu vermeiden. Die dafür im vorgerichtlichen Bereich anfallenden Anwalts- und Gutachterkosten übernimmt der sogenannte Spezial- Straf-Rechtsschutz. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz: Auch wenn das allgemeine Vertragsrecht nicht versicherbar ist – für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen kann Versicherungsschutz vereinbart werden. Das macht vor allem dann Sinn, wenn es um hohe Vermögenswerte (z. B. Gebäude, Inhalt, Betriebsunterbrechung) und damit einhergehende hohe Streitwerte geht. recht Immobilien-Rechtsschutz: Auch Streitigkeiten aus Mietverträgen sind für beide Seiten versicherbar. Der Einschluss empfiehlt sich generell bei angespannten Mietverhältnissen, oder wenn sich die Mietzeit dem Ende nähert und aus der Rückgabe des Mietgegenstands Meinungsverschiedenheiten zu erwarten sind. Das Einklagen rückständiger Mieten bis hin zur Räumungsklage gilt ebenso eingeschlossen wie das Durchsetzen von z. B. Mietminderung. Arbeits-Rechtsschutz: Bei Arbeitgebern am häufigsten nachgefragt wird der Arbeitsrechtsschutz gegenüber Beschäftigten. Im Gegensatz zu Lösungen von Branchenverbänden besteht freie Anwaltswahl, und hinsichtlich der Schadensfrequenz gilt: Wer seinen Jahresbeitrag regelmäßig für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen verbraucht, wird relativ schnell mit Beitragssanierungen oder sogar Kündigung rechnen müssen – die Versicherer verfügen über ein gutes Controlling. Volker Begas, GGF Mosaic Versicherungsmakler, www.hotelversicherer.de 111


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