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Mehr für Sie drin Gewinnen und begeistern Sie Kunden mit ausgereiften Ideen und einer einzigartigen Vielfalt für Fleisch, Wurst, Fisch, Convenience! FRUTAROM Savory Solutions GmbH Siemensstraße1 · 70825 Korntal-Münchingen sginfo@frutarom.com · www.frutaromsavory.com Wer nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig ist, muss einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin. Fleischerei 90*120 2110.indd 1 08.10.14 08:20 Ergonomie auf den Punkt gebracht Anbaulift zur Steigerung der Arbeitsergonomie und -sicherheit Kompakte Bauweise ermöglicht Einsatz auch bei engen Platzverhältnissen Entlastung des Bedienpersonals Einfacher und schneller Sortenwechsel mittels Touch Screen Steuerung Garantiert gleichbleibend stramme und fest gefüllte Ware Darmhaltevorrichtung zur Beschleunigung des Füllprozesses Heinrich Frey Maschinenbau GmbH Fischerstr. 20 · D-89542 Herbrechtingen Tel.: +49 7324 172 0 · www.frey-maschinenbau.de frey_ergonomie_90x120.indd 1 07.02.14 12:58 Foto: © Branex-Fotolia.de BESUCH BEIM D-ARZT IST ENTSCHEIDEND Mehr als 48 Mio. Menschen in Deutschland stehen bei Ar-beits- und Wegeunfällen unter dem Versicherungsschutz der Be-rufsgenossenschaften – das wissen nicht alle. So kennt die zuständige Berufsgenossenschaft immer den aktuellen Behandlungsstand und kann, wenn notwendig, eingreifen. Ein wichtiger Teil des Versorgungs-systems ist das Durchgangsarzt- Verfahren („D-Arzt-Verfahren“). Hierbei stellen bundesweit etwa 3.500 unfallmedizinisch qualifi-zierte Chirurgen und Orthopä-den in besonders ausgestatteten Einrichtungen nach einem Unfall die bestmögliche medizinische Erstversorgung sicher. Bestellt und qualitätsgeprüft sind sie durch die Landesverbände der gewerbli-chen Berufsgenossenschaften. Ein solcher Arzt muss aufgesucht wer-den, wenn ein Mitarbeiter nach einem Arbeits- oder Wegeun-fall, z. B. auch in der Produktion, arbeitsunfähig ist, voraus-sichtlich mehr als eine Woche medizinisch be-handelt werden muss, Heil- und Hilfsmittel verordnet bekommt oder wenn er an den Unfallfolgen erkrankt. ADRESSE KENNEN Der D-Arzt entscheidet nach einem Arbeitsun-fall über die weitere Be-handlung und ob eventuell weitere Fachärzte hinzugezogen werden müssen oder sollten. Er steuert das Heilverfahren und informiert die jeweilige Berufsge-nossenschaft über die eingelei-tete Behandlung und über den Stand des Heilungsprozesses. Das D-Arzt-Verfahren stellt die best-mögliche Rehabilitation für den erkrankten Mitarbeiter sicher, ohne wirtschaftliche Aspekte au-ßer Acht zu lassen. In jedem Un-ternehmen sollte die Adresse des nächsten D-Arztes – z. B. online zu finden unter http://lviweb.dguv.de – bekannt sein, am besten ausge-hängt neben den Informationen zur Ersten Hilfe. www.bgn.de 6/2014 35


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