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Seit Anfang des Jahres gilt die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. An dieser Stelle werden nun die wichtigsten neuen Regelungen für handwerk-liche Schlachtbetriebe vorgestellt. Foto: Hornung SÄGEN Top-Technik für Fleisch-Profis Unsere NEUE: BANDSÄGE K380RS PRODUKTION www.kolbe-foodtec.de Paul KOLBE GmbH • foodtec • Gewerbestraße 5 • D-89275 Elchingen Tel. +49(0)7308 9610-0 • Fax +49(0)7308 9610-98 • info@kolbe-foodtec.com FREY füllt die Würstchen!  Top Füllergebnisse in Produktbild und Qualität  Moderne Füll- und Steuerungstechnik  Niedrige Wartungskosten  Modernste Hygienetechnik  Touch Control vereint Funktion, Ergonomie und Hygiene Neu Liftmax für Vakuumfüller F-Line F52/F60 einzigartig in dieser Baugröße Hebe- und Kippvorrichtung für 120L Normwagen Fülltechnik in Perfektion Immer erste Wahl Heinrich Frey Maschinenbau GmbH Fischerstr. 20 89542 Herbrechtingen Telefon +49 7324 172 0 Internet www.frey-online.com Email: info@frey-online.com rätes sowie die betriebsindividuell verwendeten Schlüsselparameterfür das Verfahren beinhalten. Schlüsselparameter für die Elektrobetäubung sind: Elektrodenansatzstellen, Mindeststromstärke, Mindestspannung, Höchstfrequenz, Mindestdurchströmungszeit, Optimierung des Stromflusses, Höchstdauer zwischen Betäubung und Entbluteschnitt sowie Häufigkeit der Gerätekalibrierung. Schlüsselparameter für die Bolzenschussbetäubung sind: Ansatzstelle und Schlagrichtung, geeignete Geschwindigkeit, Austrittslänge und geeigneter Durchmesser des Bolzens je nach Tiergröße und -art sowie Höchstdauer zwischen Betäubung und Entbluteschnitt. Bei der betrieblichen Festlegung der Schlüsselparameter sind sowohl die Mindestvorgaben der EU-Verordnung als auch der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung zu beachten. Es ist außerdem darzulegen, welche Maßnahmen bei Fehlbetäubungen ergriffen werden müssen. BETÄUBUNG ÜBERWACHEN Generell muss ein Schlachtbetrieb sicherstellen, dass jedes Tier in ausreichendem Maße betäubt ist. Das erfolgt in der Regel dadurch, dass alle an der Schlachtung beteiligten Personen auf Symptome einer unzureichenden Betäubung achten. Für die Betäubungskontrolle muss ein schriftlich dargelegtes Überwachungsverfahren bestehen. Es handelt sich dabei um eine weitergehende, intensivere Kontrolle bei einer repräsentativen Tieranzahl. Hierbei wird über die reine Sichtkontrolle hinaus, z. B. durch die Prüfung von Reflexen, das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen der Tiere geprüft. Dies hat zum Ziel, technische oder andere Fehler im System rechtzeitig aufzudecken. Störungen im Normalbetrieb, die nicht augenfällig sind, können auf diese Weise gefunden werden. Das Überwachungsverfahren muss genaue Beschreibungen enthalten, wie die Kontrolle am Tier durchzuführen ist. Dafür sind Indikatoren und Kriterien zur Feststellung von Anzeichen der Wahrnehmungslosigkeit festzulegen. Bewährt haben sich als Indikatoren: die Reaktionen am Auge und am Bewegungsapparat, Atmungstätigkeit und Lautäußerungen sowie Reaktionen auf Schmerzreize. Je nach dem Zeitpunkt der Überprüfung (z. B. sofort nach der Betäubung oder im Verlauf der Entblutung) sind die Befunde (Kriterien) entsprechend zu bewerten. Dafür können etwa die Indikatorentabellen des Beratungs- und Schulungsinstitutes für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi, Schwarzenbek) verwendet werden. Der Stichprobenumfang sowie der Zeitpunkt bzw. die Umstände der Überprüfung müssen angegeben werden. Zur Festlegung des Stichprobenumfangs sind die Ergebnisse früherer Kontrollen und die Faktoren, die die Wirksamkeit der Betäubung beeinträchtigen könnten, zu berücksichtigen. Wichtige Risikofaktoren sind Änderungen bei Kategorie und Größe der Tiere, der Arbeitsorganisation, Änderungen an den Betäubungsfallen und -geräten, beim Personal oder  6/2013 47


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