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Tierwohlkennzeichen

Staatliches Tierwohlkennzeichen

Datum: 06.02.2019Quelle: BMEL/ Bioland e.V. | Ort: Berlin/ Mainz

In Berlin hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Kriterien für ein dreistufiges Staatliches Tierwohlkennzeichen für Schweine präsentiert. Es soll 2020 auf Produkten stehen. Die Kriterien sind Bestandteil eines Verordnungsentwurfes. Die Kriterien aller drei Stufen des Kennzeichens liegen über dem gesetzlichen Mindeststandard. Später sollen Kriterien für Rinder und Geflügel hinzukommen. Ziel dieses Tierwohlkennzeichens ist es, dem Verbraucher sichtbar zu machen, bei welchen Produkten höhere als die gesetzlichen Standards eingehalten wurden.

Diese Eckpunkte sollen für das geplante Tierwohlkennzeichen gelten:
–  freiwillige Teilnahme, aber verbindliche Einhaltung der Kriterien
– umfassende Einbindung aller Vermarktungswege für Fleisch und Fleischerzeugnisse (verarbeitete Produkte)
breite Beteiligung der ganzen Kette (u.a. Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Verarbeiter)
– Mitnahme einer großen Anzahl von Landwirten, die mehr für das Tierwohl tun wollen
staatliche Förderung zur Erreichung dieser Ziele

Die Kriterien

Die geplanten Kriterien des staatlichen Tierwohlkennzeichens für die Schweinehaltung umfassen diese Punkte:
1. Platz
2. Raufutter und Beschäftigung
3. Buchtenstrukturierung
4. Nestbaumaterial
5. Säugephase
6. Schwanzkupieren
7. Ferkelkastration
8. Tränkwasser
9. Eigenkontrolle mit Stallklima- und Tränkwasser-Check
10. Tierschutzfortbildung
11. Tiergesundheitsbenchmarking
12. Transport zum Schlachthof 
13. Schlachtung

Eine Tabelle mit den konkreten Kriterien gibt es hier.

Wichtige Punkte

Schweinderl Dänemark

– Im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard verlangt die Kennzeichnung für die erste Sufe 20 %, die zweite Stufe 47 und die dritte Stufe 91 % mehr Platz.
– Eine Ferkelkastration ohne Betäubung ist vom Tierwohlkennzeichen ausgeschlossen. Zulässig sind für den Erhalt des Labels nur Kastration mit Betäubung, Ebermast oder Impfung gegen Ebergeruch.
– Ein Kupieren der Schwänze ist nur noch in Stufe 1 erlaubt, wenn nachgewiesen wird, dass es nicht anders geht. Das BMEL wählt dafür den Passus „Einstieg in den Ausstieg“.
– Schweine dürfen nicht mehr bis zu 24 Stunden, sondern höchstens acht Stunden auf einem LKM transportiert werden. Ab vier Stunden sind Einstreu und Tränken Pflicht.

Weiterer Zeitplan

Im Koalitionsvertrag ist die Tierwohl-Kennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart. Das BMEL hat die Notifizierung des Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines dreistufigen Tierwohlkennzeichens Mitte Januar 2019 eingeleitet. Die große Herausforderung liegt darin, einen breiten Konsens zwischen den Beteiligten zu erreichen, um eine möglichst hohe Beteiligung in der Wertschöpfungskette sicher zu stellen. Nur dann kann das Kennzeichen die angestrebte hohe Marktrelevanz erreichen. Zudem muss, unter Beteiligung der Wirtschaft, sichergestellt werden, dass die Landwirte die entstehenden Mehrkosten ausgleichen können. Hier spielt die Förderung von Investitionen – auch mit Blick auf bauliche Maßnahmen – eine wichtige Rolle.

Kritik von Bioland

Für Deutschlands führenden Verband für ökologische Landwirtschaft ist das geplante Tierwohlkennzeichen zu kurz gegriffen und kontraproduktiv für den Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierschutz. „Rund 20.000 Bio-Tierhalter, die bereits höchste Standards der artgerechten Tierhaltung praktizieren, werden bei diesem Kennzeichnungssystem ausgegrenzt. Statt das bewährte und vom Verbraucher gelernten System der Eierkennzeichnung auf den Fleischbereich anzuwenden und die höchste Label-Stufe der Bioerzeugung zuzuordnen, setzt Klöckner ein kompliziertes Kriteriensystem mit wenig Substanz für den Tierschutz durch. Engagierte Biobetriebe finden sich in keinster Weise in diesem System wieder“, so Jan Plagge, Präsident Bioland e.V.
Die Ministerin zementiere mit dem Label den Status Quo von Vollspaltenböden in der Schweinemast und verhindere Investitionen in den Umbau zu artgerechten Stallsystemen. „Die Gelder für mehr Tierwohl müssen gezielt an diejenigen Betriebe fließen, die ein besonders hohes Niveau einer artgerechten Nutztierhaltung umsetzen und entsprechende Stallsysteme um- oder neubauen“, so Jan Plagge.

Marco Theimer / Fleischnet

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