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hessische Qualitätsprüfung

Große hessische Qualitätsprüfung

Datum: 26.02.2019Quelle: Deutscher Fleischer-Verband e.V. | Foto: Theimer | Ort: Ober-Mockstadt

Die hessische Qualitätsprüfung findet am Mittwoch, den 20. März und am Donnerstag, 21. März 2019 im Bürgerhaus Ober-Mockstadt statt. Sie erfolgt anonym, ohne Kenntnis des Herkunftsbetriebes. Hinweise, die auf den Einsender schließen lassen, werden vom Veranstalter unkenntlich gemacht. Ziel ist es, die besondere Bedeutung der hessischen Produkte und die Tradition dieser Spezialitäten hervorzuheben.

Für ausgezeichnete Produkte erhalten die Teilnehmer die Urkunde „Qualitätsprodukt aus Hessen“, die vom hessischen Wirtschaftsminister unterschrieben ist. Zusätzlich wird an alle Teilnehmer mit fünf oder mehr ausgezeichneten Produkten die Trophäe „Hessen-Pokal“ verliehen. Die Verleihung findet auf dem Hessentag in Bad Hersfeld in feierlichem Rahmen statt. Die Auszeichnungen machen die Qualität der Produkte deutlich und können in den Betrieben werblich genutzt werden.

Kriterien

  • Äußeres, Zustand des Behältnisses
  • Aussehen, Farbe und Zusammensetzung
  • Konsistenz
  • Geruch/Geschmack

Zugelassene Produkte

Teilnahmeberechtigt sind Innungsbetriebe des hessischen Fleischerverbandes und hessische Berufsschulen mit Produkten aus eigener Herstellung. Jeder Betrieb kann beliebig viele Produkte einreichen. Berufsschulen dürfen max. drei Produkte einreichen.

Es sind grundsätzlich nur ganze Würste und Schinken (über 1 kg auch Anschnitte) zulässig. Bei Würstchen, Dosen und Gläser sind gegebenenfalls mehrere Einheiten einzureichen. Jede eingereichte Probe muss ein Gesamtgewicht von mindestens 800 g aufweisen.

Ausgeschlossen: Rohe Hackfleischerzeugnisse, rohe Halbfabrikate sowie rohe Bratwürste sind von der Teilnahme aus hygienischen und logistischen Gründen ausgeschlossen.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 45 € je Probe zzgl. MwSt. Ab sieben Produkten wird ein Rabatt von 10 % gewährt. Berufsschulen dürfen kostenlos teilnehmen. Die Proben können entweder bei den vorgegebenen Sammelstellen oder direkt beim Veranstaltungsort abgegeben werden. Bei Anlieferung der vakuumierten und beschrifteten Proben ist der Lieferschein mit abzugeben. Für verlorengegangene, beschädigte oder verdorbene Proben wird keine Haftung übernommen.

Anmeldeschluss für die hessische Qualitätsprüfung ist der 8. März. Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen, per E-Mail (c.gericke@fleischerhandwerk.de) oder telefonisch (069/63302-250) angefordert werden.

Martina Kalus / Redaktion

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