Bestimmte landwirtschaftliche Betriebe sind seit 2014 dazu verpflichtet, halbjährlich Informationen über gehaltene und behandelte Tiere, die eingesetzten Antibiotika sowie über die Anzahl der Behandlungstage in den Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden zu melden. Zu den aktuellen betrieblichen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit erklärt Christian Schmidt (CSU), Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: „Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und die kontinuierliche Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes haben wir ein System zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren etabliert. Wir sehen jetzt, nach der dritten Erfassungsperiode, dass die Strategie zur Antibiotika-Minimierung greift: Alle Kennzahlen sind im Vergleich zur ersten Erfassungsperiode abgesunken.“
In einem nächsten Schritt werde ich weitere Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren auf den Weg bringen, heißt es in einer Presseinfo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Insbesondere die Anwendung von Reserveantibiotika müsse restriktiver werden. Gleichzeitig gebiete es aber der Tierschutz, dass kranke Tiere mit diesen Wirkstoffen behandelt werden, wenn das notwendig ist.
Die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen sei nur zu verhindern, wenn Human- und Veterinärmedizin eng zusammenarbeiten. Deshalb verfolge Deutschland den One-Health-Ansatz. Die in diesem Sinn gestaltete Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020 finde international Anerkennung: Bei Gesprächen im Rahmen des letzten Weltklimagipfels habe der UN-Beauftragte David Nabarro die Strategie ausdrücklich gelobt. Der Bundesminister: „Auch die Weltorganisation für Tiergesundheit, die Weltgesundheitsorganisation und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen verfolgen in ihren im vergangenen Jahr gefassten Resolutionen den One-Health-Ansatz.”
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