Zwar laeuft die Frist fuer technisches Sicherheitsrecht bis 2009. Erst dann muessen die Unternehmen die hoeheren Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen, die Risikobewertung und deren Dokumentation zwingend beachten. Doch gibt es grosse und komplizierte Maschinen, die jetzt bestellt und gefertigt, aber erst 2010 ausgeliefert werden. "Bei diesen Maschinen oder auch nur Maschinenteilen sollten die hoeheren Anforderungen von Anfang an beruecksichtigt werden", raet der Professor fuer technisches Sicherheitsrecht an der Universitaet Kassel, Klindt. "Sonst steigern Hersteller und Vertriebspartner ihr Produkthaftungsrisiko. Ausserdem riskiert sie ihren Versicherungsschutz."
Die Erfahrung mit der ersten EU-Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 1989 hat gezeigt, dass viele Unternehmen die Umsetzungsfrist fur die Richtlinie verstreichen lassen und erst reagieren, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wird, wie Klindt berichtet. Fuer eine rechtzeitige Anpassung der Produkte an die neuen Anforderungen sei es dann oft zu spaet gewesen. Die Folge: Die Unternehmen gerieten bei Streitigkeiten über Produktsicherheit und Produkthaftung in die Defensive, weil sie gestetzliche Sicherheitsstandards nicht erfuellt hatten.