Untersucht wurde die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf Schwachstellen
Als Ergebnis werden neue Modelle einer regulären staatlichen Lebensmittelüberwachung und des staatlichen Krisenmanagements beschrieben. Hinzu kommen Vorschläge, wie die Wirksamkeit der Eigenkontrollen in den Unternehmen gestärkt werden kann. Gegenwärtig überwachen mehr als 400 verschiedene Behörden, ob die Betriebe die lebens- und futtermittelrechtlichen Vorschriften beachten. Die Kommunen, die die Hauptlast amtlicher Kontrolle tragen, sollten entlastet werden. Die Anforderungen an die amtliche Kontrolltätigkeit haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Die Expertise empfiehlt, die amtliche Kontrolle neu auszurichten und den Behörden „schlagkräftige" interdisziplinäre Kontrolleinheiten zur Seite zu stellen, die über produkt-, branchen- oder unternehmensspezifischen Sachverstand verfügen.
Für operative Maßnahmen in der Krise sind allein die Bundesländer zuständig. Bundeseinheitliche, länder-übergreifende Maßnahmen setzen die Zustimmung aller betroffenen Länder voraus. Notfallpläne der Länder bestehen nebeneinander und sehen keine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern vor. Um schnell und sachgerecht auf Lebensmittelkrisen reagieren zu können, empfiehlt die Expertise, das gesamte Krisenmanagement rechtlich und organisatorisch neu und verbindlich zu gestalten: Kernelement sollte ein nationaler Krisenstab sein, der mit allen erforderlichen Kompetenzen ausgestattet ist, den betroffenen Bundesländern Maßnahmen zur Krisenbewältigung aufgeben kann und die Öffentlichkeit über das nationale Vorgehen informiert. Dieser nationale Krisenstab sollte alle Beteiligten umfassen und beim Bund angesiedelt sein, der wegen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung die Leitung haben müsste.
Das EU-Recht überträgt den Unternehmen die Hauptverantwortung für sichere Lebensmittel
Die Eigenkontrollen der Unternehmen sollen das Fundament für eine flächendeckende Vorsorge im Verbraucherschutz bilden. Die amtliche Überwachung hat nach dem Sicherheitskonzept der EU insbesondere die Aufgabe der „Kontrolle der Eigenkontrolle". Das Gutachten regt an, die Eigenkontrollsysteme wirksamer zu gestalten. Die Vorschläge sehen vor die Qualitätsstandards für Eigenkontrollen zu stärken, die Pflicht zur Dokumentation von Eigenkontrollen zu konkretisieren, Eigenkontrollen unabhängig von Betriebskontrollen verstärkt begleitend zu überwachen, die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln durch normative Vorgaben abzusi-chern, die Anforderungen an den Sachkundenachweis im Bereich Gastronomie zu erhöhen und für bestimmte Unternehmen die Funktion eines Produktsicherheitsbeauftragten zu schaffen, der als Teil des Unternehmens („Brückenkopf-funktion") Kontrollaufgaben im Interesse des Gemeinwohls wahrnimmt.