Inzwischen steht im Vordergrund, dass für die Futtermittelbranche schärfere Auflagen gelten sollen. Dazu gehört eine Zulassungspflicht, von der man allerdings noch nicht erfahren hat, welche Bedingungen für eine Zulassung als Mischfutter-hersteller erfüllt sein müssen, wer nach welcher Überprüfung dieser Bedingungen die Zulassung ausspricht und besonders, wer dann überprüft, ob die Zulassungsbedingungen auch nach zwei, vier oder sechs Jahren erfüllt sind.
Auch soll ein Frühwarnsystem eingerichtet werden, um Verschmutzungen schnell zu erkennen. Da gibt es Grund zur Verwunderung, denn bisher hat man spätestens seit 2005 nur gehört, dass es dieses Frühwarnsystem bereits gäbe und wie gut es funktioniere. Wer allerdings genau hingeschaut hat, der konnte auch schon vor Jahren erkennen, dass, wie auch sonst in der Lebensmittelsicherheit, der Futtermittelbereich die große Lücke auch im Frühwarnsystem ist, über die offenbar gezielt hinweggeredet wurde. Außerdem sollen Futtermittel-Betrieben strengere Auflagen bei der Zulassung gemacht werden. Da stellt sich erneut die Frage nach der Verfügbarkeit von Kontrollkapazitäten.