News vom 22.11.2006 | Rubrik: Verbände | Kommentare: Bewertung:
Die in der Europäischen Union geltende Aromenverordnung schreibt eine Höchstgrenze von zwei Milligramm Cumarin pro Kilogramm Lebensmittel vor. Cumarin kann die Leber schädigen und steht unter Verdacht, Krebs zu verursachen. Tests von foodwatch haben gezeigt, dass Zimtprodukte ein Vielfaches dieser natürlichen Aromasubstanz enthalten können und trotzdem verkauft werden. Nach foodwatch vorliegenden Dokumenten wussten Hersteller, Händler und Politiker schon seit langem von dem Problem. Doch um die wirtschaftlichen Interessen der Industrie zu schützen, erfanden Bund und Länder plötzlich neue, industriefreundliche "Höchstmengen", die um das 33fache über dem gesetzlichen Grenzwert liegen, und gaben realitätsferne "Verzehrsempfehlungen".
Der Cumarin-Skandal zeigt, wie rücksichtslos sich die Industrie - toleriert von den verantwortlichen Behörden - über die Rechte der Verbraucher hinwegsetzt. foodwatch wehrt sich im Namen der Verbraucher gegen den durch Behörden autorisierten Rechtsbruch und hat Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nun, ob es zu einer Anklage kommt.
Die Strafanzeige von foodwatch finden Sie im Wortlaut als PDF-Dokument auf der foodwatch-Internetseite unter: