Immer größer wird die Auswahl der Lebensmittel im Supermarkt. Ständig kommen neue, viel versprechende Produkte hinzu. Das betrifft auch die Getränke bzw. andere flüssige Produkte. Wer sich vor einem gut sortierten Getränkeregal bewegt, hat die Qual der Wahl. Entscheidungshilfen sind hier gefragt. Auf dem Weg zu Fruchtsaft & Co. gibt der Gesetzgeber die Kennzeichnung vor. Er gibt klare Anweisungen, die den Verbraucher zu Fruchtsaft, Fruchtnektar oder Fruchtsaftgetränk führen. Dem wird die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) dadurch gerecht, dass sie Fruchtsaft in ihren Empfehlungen nicht den Getränken, sondern den pflanzlichen Lebensmitteln zuordnet. So kann ein Glas Fruchtsaft am Tag eine Portion der im Rahmen der „5-am-Tag“-Kampagne empfohlenen 5 Portionen Obst und Gemüse ersetzen. Fazit: Wo „Fruchtsaft“ angegeben ist, sind 100 Prozent Frucht und viele wertvolle Nährstoffe enthalten.