Mindestlöhne – egal in welcher Verpackung – seien Gift für die Mehrzahl der vielen kleinen und mittelständischen Betriebe im Gastgewerbe. „Ein gesetzlicher Mindestlohn, zumal in der von den Gewerkschaften NGG und Verdi geforderten Höhe von 7,50 Euro, vernichtet zehntausende Jobs und fördert die Schwarzarbeit“, argumentierte Hartges. „Getroffen werden nicht ausländische Billigarbeiter, sondern heimische Hoteliers und Gastronomen, vor allem in strukturschwachen Regionen.“ Mindestlöhne seien auch „kein Allheilmittel gegen Lohndumping“, stellte Hartges klar. In Fällen des so genannten Lohndumpings handele es sich in aller Regel um Verstöße gegen geltendes Recht. An einem Kontrolldefizit könne man aber nicht mit neuen Gesetzen etwas ändern. „Es darf nicht sein, dass der Aufschwung am Arbeitsmarkt durch kontraproduktive Instrumente abgewürgt wird“, so Hartges weiter. Stattdessen müsste die Politik positive Impulse geben. Dringend notwendig sei eine deutliche Entlastung des Faktors Arbeit. „Wenn sich durch die Belebung des Arbeitsmarktes Spielräume bei der Bundesagentur für Arbeit ergeben, müssten sich diese auch konsequent in Form von Beitragssenkungen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern auswirken“, erklärte Hartges. „Die Überschüsse der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit gehören zurück in die Taschen der Beitragszahler. Eine Absenkung um 0,5 Prozent wäre auf jeden Fall möglich.“
Mindestlöhne - egal in welcher Verpackung - seien Gift für
die Mehrzahl der vielen kleinen und mittelständischen Betriebe im Gastgewerbe.
„Ein gesetzlicher Mindestlohn, zumal in der von den Gewerkschaften NGG und Verdi
geforderten Höhe von 7,50 Euro, vernichtet zehntausende Jobs und fördert die
Schwarzarbeit", argumentierte Hartges. „Getroffen werden nicht ausländische
Billigarbeiter, sondern heimische Hoteliers und Gastronomen, vor allem in
strukturschwachen Regionen." Mindestlöhne seien auch „kein Allheilmittel gegen
Lohndumping", stellte Hartges klar. In Fällen des so genannten Lohndumpings
handele es sich in aller Regel um Verstöße gegen geltendes Recht. An einem
Kontrolldefizit könne man aber nicht mit neuen Gesetzen etwas ändern. „Es darf
nicht sein, dass der Aufschwung am Arbeitsmarkt durch kontraproduktive
Instrumente abgewürgt wird", so Hartges weiter. Stattdessen müsste die Politik
positive Impulse geben. Dringend notwendig sei eine deutliche Entlastung des
Faktors Arbeit. „Wenn sich durch die Belebung des Arbeitsmarktes Spielräume bei
der Bundesagentur für Arbeit ergeben, müssten sich diese auch konsequent in Form
von Beitragssenkungen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern auswirken", erklärte
Hartges. „Die Überschüsse der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit gehören zurück
in die Taschen der Beitragszahler. Eine Absenkung um 0,5 Prozent wäre auf jeden
Fall möglich."