News vom 16.06.2008 | Rubrik: Management | Kommentare: Bewertung:
Zugelassen werden alle Produkte, Verfahren und/oder Dienstleistungen im Bereich Fleisch und Wurst die auf der Messe praesentiert werden koennen. Teilnahmeberechtigt sind alle, die im Zusammenhang zum Fleischerhandwerk und seinen Produkten stehen. Anmeldeschluss ist der 15. August.
Quelle: Landesinnungsverband Baden-Wuerttemberg des Fleischerhandwerks