News vom 03.02.2009 | Rubrik: Recht | Kommentare: Bewertung:
Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatten mehrere Unternehmer aus der Landwirtschaft. Durch die Zwangsabgabe werde unzulaessig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld fuer die eigene Werbung statt fuer die staatliche Absatzfoerderung einzusetzen, heisst es in dem Urteil. (Az.: 2 BvL 54/06 vom 3. Februar 2009)