News vom 05.02.2009 | Rubrik: Recht | Kommentare: Bewertung:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des Absatz-fondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage fuer die zentrale Absatzfoerderung aus. „Wir bedauern das Urteil, denn die deutsche Agrar- und Ernaehrungswirtschaft braucht dringend eine starke zentrale Absatzfoerderung. Als Konsequenz des Urteils befuerchten wir eine Schwaechung der Wett-bewerbsposition auf den europaeischen und internationalen Maerkten. Fuer die genossenschaftlichen Unternehmen als wichtiger Teil der Wertschoepfungskette Lebensmittel ist die CMA als Tueroeffner im Agrarexport unverzichtbar, um weiterhin erfolgreich Absatzpotenziale auf EU- und Drittlandsmaerkten zu erschliessen“, erklaerte der Praesident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Manfred Nuessel, in einer ersten Reaktion auf den Karlsruher Richterspruch zur verfassungsrechtlichen Ueberpruefung des Absatzfondsgesetzes.
Nuessel setzt sich dafuer ein, mit Politik und Wirtschaft umgehend Beratungen ueber Alternativen zur bisherigen Finanzierung der zentralen Absatzfoerderung zu fuehren. „Fuer unsere exportorientierte Agrar- und Ernaehrungswirtschaft ist das System der zentralen Absatzfoerderung auf den globalisierten, wettbewerbsintensiven Maerkten unverzichtbar. Politik und Wirtschaft muessen nun unverzueglich eine Rechtsgrundla-ge entwickeln, damit der deutschen Agrar- und Ernaehrungswirtschaft keine Wettbewerbsnachteile erwachsen“, so Nuessel.