News vom 30.03.2009 | Rubrik: Recht | Kommentare: Bewertung:
Seit April 2008 gilt fuer das Fleischergewerbe die 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die ab dem 1.1.2009 eine Lizenzierungspflicht fuer Hersteller und Vertreiber ueber die von ihnen verwendeten Verkaufsverpackungen in Menge und Art vorsieht. Eine erste Vollstaendigkeitserklaerung fuer den Zeitraum von April 2008 bis Ende 2008 muss am 1.5.2009 erfolgen. Die Zentralgenossenschaft des Deutschen Fleischergewerbes (Zentrag eG) bietet hierzu gemeinsam mit den Primaergenossenschaften ihren Mitgliedern eine Dienstleistung an, die diese vom grossen Verwaltungsaufwand der Vollstaendigkeitserklaerung befreien soll und zudem die Kosten der Lizenzierung fuer die Mitgliedsbetriebe durch einen Rahmenvertrag mit dem Entsorgungsunternehmen Vfw GmbH in Koeln reduzieren sollen. Aufgrund der Buendelung der Tonnagen bei Papier/Pappe, Kunststoff, Aluminium, Weissblech, Glas und sonstigen Verbunden konnte ein guenstiger Gebuehrensatz ausgehandelt werden.
„Die Fleischerfachgeschaefte koennen ihre Genossenschaft damit beauftragen, die Lizenzierung nach ihren eingereichten Daten ueber die bei der Genossenschaft eingekaufte Menge an Verpackungen zu uebernehmen. Diese wird dann in Zusammenarbeit mit der Zentrag die komplette Abwicklung inklusive der Vollstaendigkeitserklaerung uebernehmen. Das bedeutet auch, dass eine Wirtschaftspruefung einmalig bei der Zentrag erfolgt und nicht immer wiederkehrend bei den Fleischereibetrieben“, erklaert Wilfried Mueller, Ansprechpartner bei der Zentrag.
Die Lizenzierungspflicht besteht grundsaetzlich fuer jeden und ist unabhaengig von der Verbrauchsmenge. „Wir sind froh, dass wir Fleischereibetrieben bei der Abwicklung des sehr hohen buerokratischen Aufwandes bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung Dienstleistungen anbieten koennen, die nachweislich Geld und Aufwand reduzieren“, bilanziert Mueller.