Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und im Extremfall die Existenz betroffener Unternehmen von der Ausgestaltung des Verbraucherinformationsgesetzes unmittelbar berührt werden. Frühzeitige, ungesicherte Informationsoffenlegung, Fehlinterpretationen oder Panikmeldungen können für die Betroffenen unübersehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben, d. h. zu Absatzeinbrüchen und Unternehmenskrisen bis hin zur Existenzgefährdung führen. Unternehmen oder Produkte dürfen daher nicht in ungerechtfertigter Weise an einen öffentlichen Pranger gestellt werden.
Derzeit wird die praktische Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes in erster Linie durch ausufernde und insofern missbräuchliche Informationsanträge von Umwelt- und Verbraucherverbänden geprägt, während die Verbraucher vornehmlich die von der Lebensmittelwirtschaft auf freiwilliger Basis angebotene, intensive Kundeninformation und -beratung (Telefon-Hotlines, Internetseiten, persönliche Kundenkontakte, Tage der offenen Tür) nutzen. Erst kürzlich hat auch eine GfK-Studie ergeben, dass 83 Prozent aller verpackten Lebensmittel mit diesen weiter führenden Informationshinweisen versehen sind.
Zusammen mit dem BLL haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDI, DIHK, Markenverband, Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, HDE, ZDH und Deutscher Bauernverband) ihre Eckpunkte und Forderungen für die Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes in dem anliegenden Positionspapier formuliert, um den unverzichtbaren angemessenen Ausgleich von Informationsinteressen der Verbraucher und legitimen Schutzinteressen der Unternehmen dauerhaft zu gewährleisten.