News vom 14.07.2008 | Rubrik: Recht | Kommentare: Bewertung:
Massstab der aktuellen Gefaehrdung sind die neuen Renten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Die darueber hinaus gehende Rentenbelastung aus zurueckliegenden Jahren, die sog. Ueberaltlast, wird solidarisch von allen Berufsgenossenschaften getragen. Es werden daher nicht nur Berufsgenossenschaften von der Lastenverteilung profitieren, deren Branchen unter einem Rueckgang der Lohnsummen leiden, sondern auch diejenigen, die ihre Renten durch eine erfolgreiche Praevention reduzieren. Die Unternehmen der FBG gehoeren aufgrund ihrer erfolgreichen Praevention zu den Gewinnern der neuen Lastenverteilung.
Die Berufsgenossenschaften werden zukuenftig verpflichtet, Rueckstellungen für die Pensionsansprüche von Mitarbeitern zu bilden. Die FBG verfügt bereits über entsprechende Rückstellungen, so dass die Mitgliedsbetriebe der FBG insoweit keine Beitragssteigerungen befürchten müssen.
Mit der Uebertragung der Beitragsueberwachung auf die Traeger der Rentenversicherung zum 01.01.2010 entstehen fuer die Betriebe neue Meldepflichten. Dann sind in den Lohnkonten fuer die Arbeitnehmer auch die zustaendige Berufsgenossenschaft und die Zuordnung der Entgelte zur jeweiligen Gefahrklasse zu erfassen. Daneben sind der Rentenversicherung die geleisteten Arbeitsstunden zu melden. Im Gegenzug entfaellt die jaehrliche Erstattung des Lohnnachweises. Die Arbeitgeberverbaende hatten bis zuletzt gegen diese buerokratischen Meldepflichten und fuer das wesentlich einfachere Lohnnachweisverfahren gekaempft.