Gemäß der aktualisierten Maschinenrichtline 2006/42/EG übernehmen Betreiber mit der Konstruktion und dem Bau eigener Produktionsanlagen oder ihrer Modernisierung sowie dem Eigenbau von Anlagen aus zugekauften Produktionsmaschinen die Herstellerpflichten. Jeder Hersteller übernimmt die volle Verantwortung im Sinne der Geräte- und Produktionssicherungs und des Produktionshaftungsgesetzes. Er ist verpflichtet, eine CE-Konformitätsbewertung durchzuführen. Zu den technischen Unterlagen gehört u.a. eine anlagenübergreifende Risikobeurteilung sowie eine Betriebsanleitung. Erst dann darf das CE-Kennzeichen angebracht werden.
Quelle: Kothes