Die Kommission hatte sich auch dafür stark gemacht, die Frage des Klonfleisches zunächst auszuklammern, um andere wichtige Teile der Verordnung schnell umsetzen zu können. Der Vorschlag liegt bereits seit 2008 vor. So gibt es bereits weitgehende Übereinstimung zur Kennzeichnung von Nano-Materialien, einem besseren Genehmigungsverfahren und spezielle Maßnahmen für traditionelle Lebensmittel aus Drittstaaten.
Zum Klonen hatte die Kommission im Oktober in einem Bericht vorgeschlagen, das Klonen zur Lebensmittelproduktion in der EU vorübergehend auszusetzen, den Import zu verbieten und die Rückverfolgbarkeit von Reproduktionsmaterial geklonter Tiere sicherzustellen.
Nach Scheitern der Verhandlungen bleibt vorerst die geltende Verordnung über neuartige Lebensmittel aus dem Jahr 2007 in Kraft. Dort werden Fleisch und Milch von Klonen als „neuartige Lebensmittel" definiert. Sie dürfen in Europa nur mit behördlicher Zulassung auf den Markt gebracht werden. Liegt eine solche nicht vor, ist ihre Vermarktung unzulässig. (eu)