Hierfür wurde von der zuständigen Wirtschaftsgruppe für Geflügel und Eier (PPE) ein Stufenplan erarbeitet, im Zuge dessen die Betriebe in der Anfangsmast eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen haben. Außerdem wurden neue Vorschriften im nationalen Qualitätssicherungs-System IKB-KIP verankert, die weit über die Regelungen von Good Veterinarian Practice (GVP) hinausgehen. So müssen die betreuenden Tierärzte und die Mäster den Einsatz von Antibiotika umfassend dokumentieren und hierüber einen entsprechenden Bericht anfertigen. Alle Informationen werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Entsprechende Auswertungen dieser Dokumentationen geben unter anderem Aufschluss darüber, welche Anwendungen in der Praxis zum Tragen kommen und welche Betriebe noch weitergehende fachliche Unterstützung benötigen. Alle Masthähnchenbetriebe müssen zudem einen Betriebsbehandlungsplan befolgen, aus dem hervorgeht, ob eine Antibiotikabehandlung überhaupt erforderlich ist.
Quelle: PVE