Das Vorhaben entspricht laut Behörde den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und erfüllt sowohl die planungsrechtlichen als auch die umweltrechtlichen Voraussetzungen. Zu diesem Ergebnis ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg in einem umfangreichen Verfahren unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden und der Öffentlichkeit sowie nach einer intensiven Überprüfung des Geruchsgutachtens gelangt. Der Genehmigungsbescheid enthält eine Reihe von Auflagen für das Unternehmen, die einen umweltverträglichen Anlagenbetrieb gewährleisten. Darin enthalten sind detaillierte Festsetzungen für die Geruchs-, Lärm-, Staub- und Ammoniakbelastung sowie Auflagen zur Anlagensicherheit und zum Arbeitsschutz.
Die Geruchsimmissionen im tatsächlichen Anlagenbetrieb sollen nach Inbetriebnahme in einer umfangreichen Rasterbegehung überprüft werden. Damit wird den Befürchtungen der Anlieger vor Geruchsbelastungen Rechnung getragen. Überprüft wird auch die Lärmimmissionsprognose: Neben einer baubegleitenden Prüfung erfolgt nach Inbetriebnahme eine Lärmimmissionsmessung.
Außer Acht geblieben bei der Prüfung der Genehmigungsbehörde sind hingegen mutmaßlich zu erwartende neue Stallanlagen für Geflügel. „Für die Einbeziehung möglicher Stallanlagen in unser Genehmigungsverfahren gibt es keine rechtliche Grundlage", erläutert Christina Freifrau von Mirbach, stellvertretende Leiterin des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg. „Weder Standorte noch Anzahl sind derzeit kalkulierbar. Im übrigen müssen solche Stallanlagen separate Genehmigungsverfahren in Regie der jeweiligen Landkreise als zuständige Genehmigungsbehörden durchlaufen."
www.cellerland-frischgefluegel.de