Dabei handelte es sich meist um gebratenes oder gebackenes Fleisch wie Huhn, Ente, Schwein oder Rind, meist mit Gemuese und in Sosse. Vereinzelt wurden auch gebratene Nudeln oder gebratener Reis mit Fleisch oder fleischhaltige Suppen untersucht. Beilagen wie Reis oder Nudeln wurden nicht mit ueberprueft (ausser bei gebratenem Reis und gebratenen Nudeln). 27 der 66 Gerichte waren mit Glutamat hergestellt. Bei den uebrigen Speisen wurde entweder kein Glutamat verwendet oder so wenig, dass der Zusatz nicht eindeutig nachweisbar war. Bei acht der 66 Proben (12 %) war die zulaessige Hoechstmenge an Glutaminsaeure von 10 g/kg deutlich ueberschritten. Die Gehalte lagen zwischen 11,8 und 24,3 g/kg.
Die Verwendung von Glutamat muss in der Speisekarte kenntlich gemacht werden. Bei 12 der 27 Proben, bei denen der Glutamatzusatz nachgewiesen wurde, war der Zusatz von Glutamat in der Speisekarte nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht.
Quelle: ayerisches Landesamt fuer Gesundheit und Lebensmittelsicherheit