Trotz der seit November 2005 geltenden Allergen-Kennzeichnungsverordnung reichen laut Umfrage des Deutschen Allergie- und Asthmabundes e. V. (DAAB) die Informationen zu Allergenen in Lebensmitteln fuer 70 % der Lebensmittelallergiker nicht aus.
Auf der Konferenz des Bundesministeriums fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMELV “Allergien: Bessere Informationen, hoehere Lebensqualitaet” diskutierten die Experten aus Politik, Medizin, Wissenschaft, Verbaenden und der Wirtschaft.
Auf verpackter Ware muessen seit November 2005 die 12 (ab Ende 2008 vierzehn) Hauptausloeser fuer Allergien gekennzeichnet werden. Verbraucher stufen laut Umfrage des DAABs die zur Zeit uneinheitlichen Informationen zu Allergenen in der Zutatenliste jedoch als unzureichend und verwirrend ein. So ist z. B. hinter dem Begriff “Molkenprotein” nicht ohne Weiteres die Zutat Milch zu erkennen. Verunsichernd ist auch die unterschiedliche Verwendung von Allergie- und Warnhinweisen zu ungewollten Kontaminationen wie “kann Spuren von … enthalten”. Der Bund fuer Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) erstellt deshalb in Absprache mit dem DAAB eine Broschuere fuer die Hersteller zur einheitlichen Allergenkennzeichnung. Zudem sind u. a. Schwellenwerte fuer Allergenmengen vorgesehen, die fuer die Mehrzahl der Allergiker unproblematisch sind.
Noch schwieriger ist das Erkennen von Allergenen in loser Ware, da hierfuer derzeit keine Kennzeichnungspflicht existiert. So kommt es bei 28 % der Lebensmittelallergiker zu unerwarteten Reaktionen nach dem Verzehr von offenen Back- und Wurstwaren. Ein erster Schritt zur besseren Information der Betroffenen sind die freiwilligen Ansaetze von Baeckerei- und Fleischereihandwerk zur Kennzeichnung allergener Stoffe in loser Ware. Z. B. in Form von Kladden oder Informationsterminals, in denen sich Allergiker ueber die Zusammensetzung der angebotenen Waren informieren koennen.
Kritisch und gefaehrlich fuer Allergiker werden hierbei jedoch fachliche Fehler in den Informationsmaterialien oder bei der Auskunft an der Theke zu allergenen Inhaltsstoffen. Geplant sind deshalb entsprechende Schulungsmassnahmen fuer die Fachverkaeufer. Diese sollen jedoch weiterhin nur Informationen zu Inhaltsstoffen der Ware vermitteln, die Bewertung und Beratung bleibt Aerzten und Ernaehrungsfachkraeften ueberlassen.