Clostridien sind sporenbildende Bakterien, die sich unter Luftabschluss vermehren können und überall auf der Welt vorkommen. Zur Gattung der Clostridien gehören krankmachende Spezies beispielsweise Clostridium botulinum, Erreger des Botulismus, oder Clostridium tetani, Verursacher des Wundstarrkrampfes. Es gibt aber auch harmlose Spezies, die zum Beispiel in der Biotechnologie zum Einsatz kommen.
Das durch Clostridium botulinum hervorgerufene Krankheitsbild des Botulismus ist seit Jahrhunderten beim Menschen und beim Tier bekannt. Ursache ist die Aufnahme des Botulinum-Toxins entweder durch Lebensmittel oder durch Futter. Diese giftige Substanz führt zur Hemmung der Signalübertragung von Nervenzellen, die neben Muskelschwäche auch zu Störungen des vegetativen Nervensystems bis zum Stillstand der Lungenfunktion führen kann. Das Botulinum-Toxin gehört zu einem der stärksten bekannten Gifte.
Clostridien sind besonders widerstandsfähig
Toxinogene Clostridien stehen nun im Verdacht für einen vergleichsweise milden Krankheitsverlauf in Rinderbeständen verantwortlich zu sein. Dabei wird der chronisch-schleichende Verfall von Einzeltieren oder ganzen Beständen beobachtet. Die Tiere weisen unspezifische Symptome und Leistungseinbußen auf. Möglicherweise sind außer Clostridium botulinum auch noch andere Spezies beteiligt, allerdings ist der Nachweis des Toxins oder des Erregers keinesfalls einfach. Die Behandlung Clostridien-positiver Bestände gestaltet sich schwierig, da diese Erreger besonders widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und Desinfektionsmitteln sind. Außerdem können sie in der Umwelt sehr lange überleben.
Prophylaktische und therapeutische Maßnahmen gefragt
In dem jetzt ausgeschriebenen Forschungsvorhaben soll geklärt werden, ob diese Erreger für das in Rinderbeständen beobachtete chronische Krankheitsgeschehen verantwortlich sind. Besonderes Augenmerk liegt auf Clostridium botulinum, damit ein möglicher Schaden von Mensch und Tier durch Clostridientoxine vermieden wird. Im Anschluss könnten geeignete prophylaktische und therapeutische Maßnahmen durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geprüft und schließlich auch in der Praxis eingesetzt werden.