Christian Hummert (SGS Germany GmbH) informierte das Fachpublikum über rechtliche und fachliche Grundlagen bei der Messunsicherheit von Analyseergebnissen. Die DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet Anforderungen, die Laboratorien entsprechend umsetzen sollten.
Angabe von Messunsicherheit: keine verbindlichen Vorgaben
Hummert wies darauf hin, dass entsprechend der DIN EN ISO/IEC 17025 eine Messunsicherheit im Prüfbericht immer dann angegeben werden sollte, wenn sie für die Gültigkeit oder Anwendung der Prüfergebnisse von Bedeutung ist. Aber auch wenn die Angabe vom Kunden verlangt wird oder die Messunsicherheit die Einhaltung von vorgegebenen Grenzen in Frage stellt, sollte eine Messunsicherheit im Bericht aufgeführt werden, so Hummert. Verbindliche Vorgaben gebe es bis jetzt noch keine.
Hummert stellte zwei Methoden zu Ermittlung der Messunsicherheit vor. Die erste beinhaltet eine Kombination der relevanten Unsicherheiten, die aus systematischen und zufälligen Fehler resultieren. Die zweite baut auf die Nutzung der Vergleichsstandardabweichungen aus Methoden und Ringversuchen. Der Experte wies darauf hin, dass dieses Vorgehen die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen und valide Methoden voraussetze. Seiner Erfahrung nach seien die resultierenden Schätzungen meist viel zu hoch.
Mikrobiologische Untersuchungen in der Zuckerindustrie
Maritta Jacobs von Pfeifer & Langen KG berichtete über die mikrobiologische Qualität von Zucker. Mikroorganismen würden erst in den mit Zucker hergestellten Lebensmitteln zum Verderb führen, da kristalliner Zucker an sich nicht durch Mikroorganismen verderben könne. Jacobs erklärte, dass für die Keimbelastung Richtwerte mit den Kunden vereinbart und die wichtigsten Untersuchungsmethoden im ICUMSA-Methodenbuch verankert würden. Aufgrund der geringen Keimzahlen würde meist die Membranfiltration eingesetzt, gefolgt von einer anschließenden Inkubation der Filter auf den entsprechenden Nährböden. Jacobs wies darauf hin, dass die Rohstoffe für verschiedene Zuckermischungen teilweise höhere Keimzahlen enthielten und daher mittels Verdünnungsreihe und Plattengußverfahren untersucht würden. Die Analyse erfolge in Anlehnung an LFGB oder Pharmakopöe, so die Mikrobiologin.
Schnelltests zum Allergenmanagement in Lebensmittelbetrieben
Mareike Richter (R-Biopharm AG) befasste sich mit dem Allergenmanagement in Lebensmittelbetrieben - einem Spezialthema am Rande der Veranstaltung. "Die Allergenkennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass Allergene, die als Zutat verwendet werden, auf Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen", sagte die Biologin. Kritisch seien jedoch die versteckten Allergene. Sie warnte davor, dass beim Verzehr allergenkontaminierter Lebensmittel allergische Personen gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zum anaphylaktischen Schock davontragen können. Generell stünden zum Nachweis von Allergenen in Lebensmitteln verschiedene Technologien zur Verfügung, so Richter.
Der immunochromatographische Streifentest, auch Lateral Flow Test (LFD) genannt, ermögliche eine qualitative Ja/Nein-Aussage und könne zum Screening von Gluten direkt vor Ort in der Produktion eingesetzt werden, sagte Richter. Der Teststreifen sei einfach und schnell, ohne Laborausrüstung zur Überprüfung von Kontaminationen
als Wischtest auf Oberflächen anwendbar. Weiterhin nannte sie den Enzyme-linked-Immunosorbent-Assay (ELISA) und die Polymerase Chain Reaction (PCR), ein indirekter Nachweis der Getreide-DNA, der meist zur Bestätigung von ELISA-Ergebnissen eingesetzt werde. Eine neue Methode hingegen sei die technologisch aufwändige Liquid Chromatographie/Mass Spectrometry (LC/MS) für den quantitativen Nachweis von Allergenen in Lebensmitteln, berichtete Richter. Diese Methode befände sich allerdings erst am Anfang der Entwicklung.
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