Die Änderung der entsprechenden Leitsatzziffer ist eine von sieben Anpassungen, die von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission am 29.Oktober 2009 beschlossen und im Bundesanzeiger vom 29.Januar veröffentlicht wurden. Zuletzt wurden die Leitsätze im Juni 2008 geändert. Als spezielles Fleischteilstück wurde im Zuge dieser Änderung auch der Begriff "Lachs" genauer definiert. Hierbei handelt es ich um "ein vom Kotelettstrang befreites Teilstück". Bei Erzeugnissen aus gewolftem Fleisch ist nun der Hinweis "zum Braten" vorgesehen, wenn das Hackfleisch zum Verzehr im durchgegarten Zustand - und nicht zum Rohverzehr - bestimmt ist.